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Der Exorzismus der katholischen Kirche
Authentischer lateinischer Text nach der von Papst Pius XII. erweiterten und genehmigten Fassung mit deutscher...
Taschenbuch von Georg Siegmund
Sprache: Deutsch

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Beschreibung
Im zehnbändigen «Lexikon für Theologie und Kirche» wird der Exorzismus wie folgt umschrieben: Exorzismus (Beschwörung) = die Dämonen, den Dämon abwehren, ein im Namen Gottes (Jesu) an den Teufel gerichteter Befehl, Menschen oder Gegenstände zu verlassen bzw. sich eines schädigenden Einflusses auf sie zu enthalten. Der Exorzismus hat seine Voraussetzung in den Folgen des Sündenfalls (dämonische Einflüsse auf die Menschen und die unter dem «Fluch» Gottes stehende Erde). Die Vollmacht zur Vornahme des Exorzismus leitet die Kirche ab vom Auftrag Christi und dem Beispiel der Apostel (Mk 1,25; Lk 4,35; Mk 16,17). Demnach wurde der Exorzismus zunächst an eigentlich Besessenen vorgenommen. Als ursprünglich charismatische Gabe, die jedem Christen zukommen konnte, wird der Exorzismus spätestens gegen das 3. Jahrhundert amtliche, einem besonderen Ordo anvertraute Handlung und Befugnis. Da infolge der Sünde der Teufel über alle Menschen, besonders über die noch unter der Erbsünde und ihren Folgen stehenden Nichtgetauften, Einfluss hat und ausübt, so erscheint seit dem 3. Jahrhundert auch ein Exorzismus für Katechumenen und Täuflinge (Tauf-Exorzismus) aus dem Heidentum.
Außerhalb der Taufe wird im römischen Ritus der so genannte kleine Exorzismus für circumsessi («Umsessene») und für Sachen angewandt, so bei der Weihwasser- und Salzweihe, bei der Weihe der heiligen Öle am Gründonnerstag, dann der so genannte Exorzismus Leonis, das ist die seit Leo XIII. nach den Muttergottesgebeten nach der Heiligen Messe vorgeschriebene Anrufung des heiligen Michael (Beringer I 303/05).
Der große Exorzismus an wirklich Besessenen (vgl. CIC can. 1151/53) darf nach der weitläufigen Anweisung des Rituale Rom. tit. XI. c. 1, n. 1/21 nur nach sorgfältigster Prüfung, ob Besessenheit und nicht etwa ein anormaler Zustand des leiblichen Organismus vorliegt und (bei Strafe der Suspension) nur mit ausdrücklicher, schriftlich erteilter Erlaubnis des Bischofs vorgenommen werden, und zwar in der Kirche oder an einem anderen religiösen oder ehrbaren Ort, im Hause nur an Kranken.
Im zehnbändigen «Lexikon für Theologie und Kirche» wird der Exorzismus wie folgt umschrieben: Exorzismus (Beschwörung) = die Dämonen, den Dämon abwehren, ein im Namen Gottes (Jesu) an den Teufel gerichteter Befehl, Menschen oder Gegenstände zu verlassen bzw. sich eines schädigenden Einflusses auf sie zu enthalten. Der Exorzismus hat seine Voraussetzung in den Folgen des Sündenfalls (dämonische Einflüsse auf die Menschen und die unter dem «Fluch» Gottes stehende Erde). Die Vollmacht zur Vornahme des Exorzismus leitet die Kirche ab vom Auftrag Christi und dem Beispiel der Apostel (Mk 1,25; Lk 4,35; Mk 16,17). Demnach wurde der Exorzismus zunächst an eigentlich Besessenen vorgenommen. Als ursprünglich charismatische Gabe, die jedem Christen zukommen konnte, wird der Exorzismus spätestens gegen das 3. Jahrhundert amtliche, einem besonderen Ordo anvertraute Handlung und Befugnis. Da infolge der Sünde der Teufel über alle Menschen, besonders über die noch unter der Erbsünde und ihren Folgen stehenden Nichtgetauften, Einfluss hat und ausübt, so erscheint seit dem 3. Jahrhundert auch ein Exorzismus für Katechumenen und Täuflinge (Tauf-Exorzismus) aus dem Heidentum.
Außerhalb der Taufe wird im römischen Ritus der so genannte kleine Exorzismus für circumsessi («Umsessene») und für Sachen angewandt, so bei der Weihwasser- und Salzweihe, bei der Weihe der heiligen Öle am Gründonnerstag, dann der so genannte Exorzismus Leonis, das ist die seit Leo XIII. nach den Muttergottesgebeten nach der Heiligen Messe vorgeschriebene Anrufung des heiligen Michael (Beringer I 303/05).
Der große Exorzismus an wirklich Besessenen (vgl. CIC can. 1151/53) darf nach der weitläufigen Anweisung des Rituale Rom. tit. XI. c. 1, n. 1/21 nur nach sorgfältigster Prüfung, ob Besessenheit und nicht etwa ein anormaler Zustand des leiblichen Organismus vorliegt und (bei Strafe der Suspension) nur mit ausdrücklicher, schriftlich erteilter Erlaubnis des Bischofs vorgenommen werden, und zwar in der Kirche oder an einem anderen religiösen oder ehrbaren Ort, im Hause nur an Kranken.
Details
Empfohlen (bis): 99
Empfohlen (von): 18
Erscheinungsjahr: 2016
Genre: Geisteswissenschaften, Kunst, Musik, Religion & Theologie
Religion: Christentum
Rubrik: Geisteswissenschaften
Medium: Taschenbuch
Titelzusatz: Authentischer lateinischer Text nach der von Papst Pius XII. erweiterten und genehmigten Fassung mit deutscher Übersetzung
Inhalt: 128 S.
ISBN-13: 9783717107965
ISBN-10: 3717107968
Sprache: Deutsch
Einband: Kartoniert / Broschiert
Redaktion: Siegmund, Georg
Herausgeber: Georg Siegmund
Auflage: Nachdruck
Hersteller: Christiana Verlag
Christiana-Verlag
Abbildungen: 1 schwarz-weißes Foto
Maße: 190 x 123 x 20 mm
Von/Mit: Georg Siegmund
Erscheinungsdatum: 15.03.2016
Gewicht: 0,151 kg
Artikel-ID: 103898023
Details
Empfohlen (bis): 99
Empfohlen (von): 18
Erscheinungsjahr: 2016
Genre: Geisteswissenschaften, Kunst, Musik, Religion & Theologie
Religion: Christentum
Rubrik: Geisteswissenschaften
Medium: Taschenbuch
Titelzusatz: Authentischer lateinischer Text nach der von Papst Pius XII. erweiterten und genehmigten Fassung mit deutscher Übersetzung
Inhalt: 128 S.
ISBN-13: 9783717107965
ISBN-10: 3717107968
Sprache: Deutsch
Einband: Kartoniert / Broschiert
Redaktion: Siegmund, Georg
Herausgeber: Georg Siegmund
Auflage: Nachdruck
Hersteller: Christiana Verlag
Christiana-Verlag
Abbildungen: 1 schwarz-weißes Foto
Maße: 190 x 123 x 20 mm
Von/Mit: Georg Siegmund
Erscheinungsdatum: 15.03.2016
Gewicht: 0,151 kg
Artikel-ID: 103898023
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