Dekorationsartikel gehören nicht zum Leistungsumfang.
Sprache:
Deutsch
17,95 €*
Versandkostenfrei per Post / DHL
Aktuell nicht verfügbar
Kategorien:
Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 1995 im Fachbereich Theaterwissenschaft, Tanz, Note: 1, Ludwig-Maximilians-Universität München (Institut für Theaterwissenschaft), Veranstaltung: Hauptseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 1. April 1930 starb Cosima, am 4. August Siegfried Wagner.
Testamentarisch hatte Siegfried Wagner verfügt, daß seine damals 33 Jahre alte Frau die Festspiele fortführen sollte:
"Stirbt Herr Siegfried Wagner vor Frau Winifred Wagner, so hat folgende Erbfolge Platz zu greifen:
1. Frau Winifred Wagner wird Vorerbin des gesamten Nachlasses des Herrn Siegfried Wagner. Als Nacherben werden bestimmt die gemeinsamen Abkömmlinge der Ehegatten Wagner zu gleichen Stammteilen. Die Nacherbfolge tritt ein mit dem Tode oder mit der Wiederverheiratung der Frau Winifred Wagner.(...)
2. Die Erben erhalten bezüglich des Festspielhauses folgende Auflage: Das Festspielhaus darf nicht veräußert werden. Es soll stets den Zwecken, für die es sein Erbauer bestimmt hat, dienstbar gemacht werden, einzig also der festlichen Aufführung der Werke Richard Wagners." 2
Somit waren für die unerwartete Übernahme der Festspielleitung durch Winifred Wagner, die nach dem Tod ihres Gatten mitten in der Festspielsaison 1930 erfolgte, die notwendigsten Regelungen getroffen:
Winifred Wagner übernahm eigenverantwortlich und mit allen Vollmachten die Leitung der Bayreuther Festspiele. Sie hatte mit dieser großen Aufgabe weniger Schwierigkeiten als anzunehmen, da sie ihrem Mann bereits bei der Leitung der Festspiele zur Hand gegangen war. Sie hatte auch schon vor seinem Tode in diesem Bereich eigenverantwortlich gearbeitet. So hatte sie 1930 die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit der Festspiele reformiert, indem sie begann, Kontakte mit der Presse3 zu fördern. Damit verstieß Winifred Wagner gegen ein ehernes Gesetz und erregte den lebhaften Wiederspruch konservativer Wagnerianer. So schrieb ihr ihre Schwägerin Eva Chamberlain (vermutlich Ende 1930): "Bayreuth stand stolz und frei bisher der Presse gegenüber da - das können wir leider seit dem Sommer 1930
nicht mehr sagen."4
1 Spotts, S. 293
2 Karbaum, S. 59 ff.
3 Damit konform wurde auch am Festspielhaus eine Veränderung vorgenommen und 1929 ein Balkon für die Presse eingebaut.
4 Karbaum S. 76
Testamentarisch hatte Siegfried Wagner verfügt, daß seine damals 33 Jahre alte Frau die Festspiele fortführen sollte:
"Stirbt Herr Siegfried Wagner vor Frau Winifred Wagner, so hat folgende Erbfolge Platz zu greifen:
1. Frau Winifred Wagner wird Vorerbin des gesamten Nachlasses des Herrn Siegfried Wagner. Als Nacherben werden bestimmt die gemeinsamen Abkömmlinge der Ehegatten Wagner zu gleichen Stammteilen. Die Nacherbfolge tritt ein mit dem Tode oder mit der Wiederverheiratung der Frau Winifred Wagner.(...)
2. Die Erben erhalten bezüglich des Festspielhauses folgende Auflage: Das Festspielhaus darf nicht veräußert werden. Es soll stets den Zwecken, für die es sein Erbauer bestimmt hat, dienstbar gemacht werden, einzig also der festlichen Aufführung der Werke Richard Wagners." 2
Somit waren für die unerwartete Übernahme der Festspielleitung durch Winifred Wagner, die nach dem Tod ihres Gatten mitten in der Festspielsaison 1930 erfolgte, die notwendigsten Regelungen getroffen:
Winifred Wagner übernahm eigenverantwortlich und mit allen Vollmachten die Leitung der Bayreuther Festspiele. Sie hatte mit dieser großen Aufgabe weniger Schwierigkeiten als anzunehmen, da sie ihrem Mann bereits bei der Leitung der Festspiele zur Hand gegangen war. Sie hatte auch schon vor seinem Tode in diesem Bereich eigenverantwortlich gearbeitet. So hatte sie 1930 die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit der Festspiele reformiert, indem sie begann, Kontakte mit der Presse3 zu fördern. Damit verstieß Winifred Wagner gegen ein ehernes Gesetz und erregte den lebhaften Wiederspruch konservativer Wagnerianer. So schrieb ihr ihre Schwägerin Eva Chamberlain (vermutlich Ende 1930): "Bayreuth stand stolz und frei bisher der Presse gegenüber da - das können wir leider seit dem Sommer 1930
nicht mehr sagen."4
1 Spotts, S. 293
2 Karbaum, S. 59 ff.
3 Damit konform wurde auch am Festspielhaus eine Veränderung vorgenommen und 1929 ein Balkon für die Presse eingebaut.
4 Karbaum S. 76
Studienarbeit aus dem Jahr 1995 im Fachbereich Theaterwissenschaft, Tanz, Note: 1, Ludwig-Maximilians-Universität München (Institut für Theaterwissenschaft), Veranstaltung: Hauptseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 1. April 1930 starb Cosima, am 4. August Siegfried Wagner.
Testamentarisch hatte Siegfried Wagner verfügt, daß seine damals 33 Jahre alte Frau die Festspiele fortführen sollte:
"Stirbt Herr Siegfried Wagner vor Frau Winifred Wagner, so hat folgende Erbfolge Platz zu greifen:
1. Frau Winifred Wagner wird Vorerbin des gesamten Nachlasses des Herrn Siegfried Wagner. Als Nacherben werden bestimmt die gemeinsamen Abkömmlinge der Ehegatten Wagner zu gleichen Stammteilen. Die Nacherbfolge tritt ein mit dem Tode oder mit der Wiederverheiratung der Frau Winifred Wagner.(...)
2. Die Erben erhalten bezüglich des Festspielhauses folgende Auflage: Das Festspielhaus darf nicht veräußert werden. Es soll stets den Zwecken, für die es sein Erbauer bestimmt hat, dienstbar gemacht werden, einzig also der festlichen Aufführung der Werke Richard Wagners." 2
Somit waren für die unerwartete Übernahme der Festspielleitung durch Winifred Wagner, die nach dem Tod ihres Gatten mitten in der Festspielsaison 1930 erfolgte, die notwendigsten Regelungen getroffen:
Winifred Wagner übernahm eigenverantwortlich und mit allen Vollmachten die Leitung der Bayreuther Festspiele. Sie hatte mit dieser großen Aufgabe weniger Schwierigkeiten als anzunehmen, da sie ihrem Mann bereits bei der Leitung der Festspiele zur Hand gegangen war. Sie hatte auch schon vor seinem Tode in diesem Bereich eigenverantwortlich gearbeitet. So hatte sie 1930 die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit der Festspiele reformiert, indem sie begann, Kontakte mit der Presse3 zu fördern. Damit verstieß Winifred Wagner gegen ein ehernes Gesetz und erregte den lebhaften Wiederspruch konservativer Wagnerianer. So schrieb ihr ihre Schwägerin Eva Chamberlain (vermutlich Ende 1930): "Bayreuth stand stolz und frei bisher der Presse gegenüber da - das können wir leider seit dem Sommer 1930
nicht mehr sagen."4
1 Spotts, S. 293
2 Karbaum, S. 59 ff.
3 Damit konform wurde auch am Festspielhaus eine Veränderung vorgenommen und 1929 ein Balkon für die Presse eingebaut.
4 Karbaum S. 76
Testamentarisch hatte Siegfried Wagner verfügt, daß seine damals 33 Jahre alte Frau die Festspiele fortführen sollte:
"Stirbt Herr Siegfried Wagner vor Frau Winifred Wagner, so hat folgende Erbfolge Platz zu greifen:
1. Frau Winifred Wagner wird Vorerbin des gesamten Nachlasses des Herrn Siegfried Wagner. Als Nacherben werden bestimmt die gemeinsamen Abkömmlinge der Ehegatten Wagner zu gleichen Stammteilen. Die Nacherbfolge tritt ein mit dem Tode oder mit der Wiederverheiratung der Frau Winifred Wagner.(...)
2. Die Erben erhalten bezüglich des Festspielhauses folgende Auflage: Das Festspielhaus darf nicht veräußert werden. Es soll stets den Zwecken, für die es sein Erbauer bestimmt hat, dienstbar gemacht werden, einzig also der festlichen Aufführung der Werke Richard Wagners." 2
Somit waren für die unerwartete Übernahme der Festspielleitung durch Winifred Wagner, die nach dem Tod ihres Gatten mitten in der Festspielsaison 1930 erfolgte, die notwendigsten Regelungen getroffen:
Winifred Wagner übernahm eigenverantwortlich und mit allen Vollmachten die Leitung der Bayreuther Festspiele. Sie hatte mit dieser großen Aufgabe weniger Schwierigkeiten als anzunehmen, da sie ihrem Mann bereits bei der Leitung der Festspiele zur Hand gegangen war. Sie hatte auch schon vor seinem Tode in diesem Bereich eigenverantwortlich gearbeitet. So hatte sie 1930 die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit der Festspiele reformiert, indem sie begann, Kontakte mit der Presse3 zu fördern. Damit verstieß Winifred Wagner gegen ein ehernes Gesetz und erregte den lebhaften Wiederspruch konservativer Wagnerianer. So schrieb ihr ihre Schwägerin Eva Chamberlain (vermutlich Ende 1930): "Bayreuth stand stolz und frei bisher der Presse gegenüber da - das können wir leider seit dem Sommer 1930
nicht mehr sagen."4
1 Spotts, S. 293
2 Karbaum, S. 59 ff.
3 Damit konform wurde auch am Festspielhaus eine Veränderung vorgenommen und 1929 ein Balkon für die Presse eingebaut.
4 Karbaum S. 76
Details
Erscheinungsjahr: | 2008 |
---|---|
Genre: | Kunst |
Rubrik: | Kunst & Musik |
Thema: | Theater & Film |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 24 S. |
ISBN-13: | 9783640203727 |
ISBN-10: | 3640203720 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Busch-Frank, Sabine |
Auflage: | 5. Auflage |
Hersteller: | GRIN Verlag |
Maße: | 210 x 148 x 3 mm |
Von/Mit: | Sabine Busch-Frank |
Erscheinungsdatum: | 18.11.2008 |
Gewicht: | 0,051 kg |
Details
Erscheinungsjahr: | 2008 |
---|---|
Genre: | Kunst |
Rubrik: | Kunst & Musik |
Thema: | Theater & Film |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 24 S. |
ISBN-13: | 9783640203727 |
ISBN-10: | 3640203720 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Busch-Frank, Sabine |
Auflage: | 5. Auflage |
Hersteller: | GRIN Verlag |
Maße: | 210 x 148 x 3 mm |
Von/Mit: | Sabine Busch-Frank |
Erscheinungsdatum: | 18.11.2008 |
Gewicht: | 0,051 kg |
Warnhinweis