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Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - 1848, Kaiserreich, Imperialismus, Note: 1,3, Technische Universität Dresden (Geschichte), Veranstaltung: Reform und Restauration. Sachsen 1763 bis 1831, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Verfassungsgebung von 1831 wurde in Sachsen der Grundstein für einen umfangreichen
Reformprozess gelegt, der in der Geschichte Sachsens bis dato wohl die größten Veränderungen
brachte. Dieser Prozess fand nach Karlheinz Blaschke seinen Abschluss mit der Abschaffung der
Patrimonialgerichtsbarkeit im Jahr 1856 und der Gewerbefreiheit 1861. Die Bewertung dieser von
oben gegebenen Reform sieht bei Blaschke wie folgt aus:
¿In diesem Schriftstück lief wie in einer Sammellinse alles das zusammen, was sich an Wünschen
Hoffnungen, Forderungen und Notwendigkeiten in Richtung auf die Neuordnung der öffentlichen
Verhältnisse aufgestaut hatte, und es ermöglichte von nun an die Durchführung aller jenen
Maßnahmen, die für den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt notwendig waren.¿
Der Euphemismus mit dem Blaschke die Vollständigkeit der Reformmaßnahmen beschreibt, muss
unweigerlich die eigene Skepsis wecken. Als wäre das gegebene Verfassungswerk das Beste, was
jemals für diese Situation hätte geschrieben werden können. Verstärkt durch die Tatsache, dass
von anderen Autoren diese Verfassung vielmehr als Kompromiss oder eine ¿Verständigung
zwischen der Krone und den Ständen¿3 bewertet wird. Ein Kompromiss zwischen den
Herrschenden, in dem alle ¿Wünsche, Hoffnungen, Forderungen und Notwendigkeiten¿
Berücksichtigung fanden? Was in einer zurückschauenden Perspektive vielleicht wie ¿Fortschritt¿
aussieht, besonders dann wenn man mit dem Fortschritts-Begriff ein bestimmtes gesellschaftliches
Bild vor Augen führt, kann zu der vorschnellen Annahme von Kontinuität verleiten. Alles was dann
nicht auf dieses Kontinuum des ¿Fortschritts¿ passt, fällt an den Seiten ab und droht vergessen zu
werden. Damit wäre der ordentlichen Geschichtsschreibung wenig Gutes getan.
An dieser Stelle soll uns die politische Teilhabe näher interessieren, denn sie gehörte zu einer der
fundamentalsten und gleichzeitig innovativsten Forderungen, welche die Verfassungsgebung
begleiteten. Der Wunsch nach politischer Partizipation ging besonders von denen aus, die vorher
nicht an der Politik teilhaben konnten. [...]
Reformprozess gelegt, der in der Geschichte Sachsens bis dato wohl die größten Veränderungen
brachte. Dieser Prozess fand nach Karlheinz Blaschke seinen Abschluss mit der Abschaffung der
Patrimonialgerichtsbarkeit im Jahr 1856 und der Gewerbefreiheit 1861. Die Bewertung dieser von
oben gegebenen Reform sieht bei Blaschke wie folgt aus:
¿In diesem Schriftstück lief wie in einer Sammellinse alles das zusammen, was sich an Wünschen
Hoffnungen, Forderungen und Notwendigkeiten in Richtung auf die Neuordnung der öffentlichen
Verhältnisse aufgestaut hatte, und es ermöglichte von nun an die Durchführung aller jenen
Maßnahmen, die für den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt notwendig waren.¿
Der Euphemismus mit dem Blaschke die Vollständigkeit der Reformmaßnahmen beschreibt, muss
unweigerlich die eigene Skepsis wecken. Als wäre das gegebene Verfassungswerk das Beste, was
jemals für diese Situation hätte geschrieben werden können. Verstärkt durch die Tatsache, dass
von anderen Autoren diese Verfassung vielmehr als Kompromiss oder eine ¿Verständigung
zwischen der Krone und den Ständen¿3 bewertet wird. Ein Kompromiss zwischen den
Herrschenden, in dem alle ¿Wünsche, Hoffnungen, Forderungen und Notwendigkeiten¿
Berücksichtigung fanden? Was in einer zurückschauenden Perspektive vielleicht wie ¿Fortschritt¿
aussieht, besonders dann wenn man mit dem Fortschritts-Begriff ein bestimmtes gesellschaftliches
Bild vor Augen führt, kann zu der vorschnellen Annahme von Kontinuität verleiten. Alles was dann
nicht auf dieses Kontinuum des ¿Fortschritts¿ passt, fällt an den Seiten ab und droht vergessen zu
werden. Damit wäre der ordentlichen Geschichtsschreibung wenig Gutes getan.
An dieser Stelle soll uns die politische Teilhabe näher interessieren, denn sie gehörte zu einer der
fundamentalsten und gleichzeitig innovativsten Forderungen, welche die Verfassungsgebung
begleiteten. Der Wunsch nach politischer Partizipation ging besonders von denen aus, die vorher
nicht an der Politik teilhaben konnten. [...]
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - 1848, Kaiserreich, Imperialismus, Note: 1,3, Technische Universität Dresden (Geschichte), Veranstaltung: Reform und Restauration. Sachsen 1763 bis 1831, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Verfassungsgebung von 1831 wurde in Sachsen der Grundstein für einen umfangreichen
Reformprozess gelegt, der in der Geschichte Sachsens bis dato wohl die größten Veränderungen
brachte. Dieser Prozess fand nach Karlheinz Blaschke seinen Abschluss mit der Abschaffung der
Patrimonialgerichtsbarkeit im Jahr 1856 und der Gewerbefreiheit 1861. Die Bewertung dieser von
oben gegebenen Reform sieht bei Blaschke wie folgt aus:
¿In diesem Schriftstück lief wie in einer Sammellinse alles das zusammen, was sich an Wünschen
Hoffnungen, Forderungen und Notwendigkeiten in Richtung auf die Neuordnung der öffentlichen
Verhältnisse aufgestaut hatte, und es ermöglichte von nun an die Durchführung aller jenen
Maßnahmen, die für den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt notwendig waren.¿
Der Euphemismus mit dem Blaschke die Vollständigkeit der Reformmaßnahmen beschreibt, muss
unweigerlich die eigene Skepsis wecken. Als wäre das gegebene Verfassungswerk das Beste, was
jemals für diese Situation hätte geschrieben werden können. Verstärkt durch die Tatsache, dass
von anderen Autoren diese Verfassung vielmehr als Kompromiss oder eine ¿Verständigung
zwischen der Krone und den Ständen¿3 bewertet wird. Ein Kompromiss zwischen den
Herrschenden, in dem alle ¿Wünsche, Hoffnungen, Forderungen und Notwendigkeiten¿
Berücksichtigung fanden? Was in einer zurückschauenden Perspektive vielleicht wie ¿Fortschritt¿
aussieht, besonders dann wenn man mit dem Fortschritts-Begriff ein bestimmtes gesellschaftliches
Bild vor Augen führt, kann zu der vorschnellen Annahme von Kontinuität verleiten. Alles was dann
nicht auf dieses Kontinuum des ¿Fortschritts¿ passt, fällt an den Seiten ab und droht vergessen zu
werden. Damit wäre der ordentlichen Geschichtsschreibung wenig Gutes getan.
An dieser Stelle soll uns die politische Teilhabe näher interessieren, denn sie gehörte zu einer der
fundamentalsten und gleichzeitig innovativsten Forderungen, welche die Verfassungsgebung
begleiteten. Der Wunsch nach politischer Partizipation ging besonders von denen aus, die vorher
nicht an der Politik teilhaben konnten. [...]
Reformprozess gelegt, der in der Geschichte Sachsens bis dato wohl die größten Veränderungen
brachte. Dieser Prozess fand nach Karlheinz Blaschke seinen Abschluss mit der Abschaffung der
Patrimonialgerichtsbarkeit im Jahr 1856 und der Gewerbefreiheit 1861. Die Bewertung dieser von
oben gegebenen Reform sieht bei Blaschke wie folgt aus:
¿In diesem Schriftstück lief wie in einer Sammellinse alles das zusammen, was sich an Wünschen
Hoffnungen, Forderungen und Notwendigkeiten in Richtung auf die Neuordnung der öffentlichen
Verhältnisse aufgestaut hatte, und es ermöglichte von nun an die Durchführung aller jenen
Maßnahmen, die für den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt notwendig waren.¿
Der Euphemismus mit dem Blaschke die Vollständigkeit der Reformmaßnahmen beschreibt, muss
unweigerlich die eigene Skepsis wecken. Als wäre das gegebene Verfassungswerk das Beste, was
jemals für diese Situation hätte geschrieben werden können. Verstärkt durch die Tatsache, dass
von anderen Autoren diese Verfassung vielmehr als Kompromiss oder eine ¿Verständigung
zwischen der Krone und den Ständen¿3 bewertet wird. Ein Kompromiss zwischen den
Herrschenden, in dem alle ¿Wünsche, Hoffnungen, Forderungen und Notwendigkeiten¿
Berücksichtigung fanden? Was in einer zurückschauenden Perspektive vielleicht wie ¿Fortschritt¿
aussieht, besonders dann wenn man mit dem Fortschritts-Begriff ein bestimmtes gesellschaftliches
Bild vor Augen führt, kann zu der vorschnellen Annahme von Kontinuität verleiten. Alles was dann
nicht auf dieses Kontinuum des ¿Fortschritts¿ passt, fällt an den Seiten ab und droht vergessen zu
werden. Damit wäre der ordentlichen Geschichtsschreibung wenig Gutes getan.
An dieser Stelle soll uns die politische Teilhabe näher interessieren, denn sie gehörte zu einer der
fundamentalsten und gleichzeitig innovativsten Forderungen, welche die Verfassungsgebung
begleiteten. Der Wunsch nach politischer Partizipation ging besonders von denen aus, die vorher
nicht an der Politik teilhaben konnten. [...]
Details
Erscheinungsjahr: | 2011 |
---|---|
Fachbereich: | Regionalgeschichte |
Genre: | Geschichte |
Rubrik: | Geisteswissenschaften |
Medium: | Taschenbuch |
Titel: | Die Sächsische Verfassung von 1831 - Zwischen Konstituierung der monarchischen Herrschaft und Öffnung des politischen Systems |
Inhalt: | 24 S. |
ISBN-13: | 9783656041764 |
ISBN-10: | 3656041768 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Döring, Tobias |
Auflage: | 2. Auflage |
Hersteller: | GRIN Verlag |
Maße: | 210 x 148 x 3 mm |
Von/Mit: | Tobias Döring |
Erscheinungsdatum: | 31.10.2011 |
Gewicht: | 0,051 kg |
Details
Erscheinungsjahr: | 2011 |
---|---|
Fachbereich: | Regionalgeschichte |
Genre: | Geschichte |
Rubrik: | Geisteswissenschaften |
Medium: | Taschenbuch |
Titel: | Die Sächsische Verfassung von 1831 - Zwischen Konstituierung der monarchischen Herrschaft und Öffnung des politischen Systems |
Inhalt: | 24 S. |
ISBN-13: | 9783656041764 |
ISBN-10: | 3656041768 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Döring, Tobias |
Auflage: | 2. Auflage |
Hersteller: | GRIN Verlag |
Maße: | 210 x 148 x 3 mm |
Von/Mit: | Tobias Döring |
Erscheinungsdatum: | 31.10.2011 |
Gewicht: | 0,051 kg |
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