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Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Pädagogik - Pädagogische Psychologie, Note: 1,7, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: ¿Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig¿
(Artikel 1631, Absatz 2, Bürgerliches Gesetzbuches)
1. Einleitung
Dieses Gesetz scheint zunächst selbstverständlich. So wie die Würde des Menschen ohne Frage als unantastbar gilt, geht man davon aus, dass dieses Recht auch einem kleinen Menschen, einem Kind zusteht (vgl. Grundgesetz, §1, Abs. 1). Tatsächlich aber haben speziell Kinder, wie es im Artikel 1631, Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu finden ist, erst seit dem Jahr 2000 das gesonderte Recht auf eine gewaltfreie Erziehung (vgl. Conen 2000, S.7). Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Eltern vorher für ihre durch physische oder psychische Gewalt gekennzeichnete Erziehung zumindest nicht direkt dafür verantwortlich gemacht werden konnten. Nun bedeutet dies wohl nicht, dass ein Mangel erkannt wurde, welcher umgehend per Gesetz bekämpft werden musste, denn Gewalt in der Erziehung, gerade in Form der körperlichen Bestrafung, ist schon lange geächtet. Trotzdem kennzeichnet die Gesetzgebung hier einen Paradigmenwechsel, der Eltern stärker in die Verantwortung nimmt ihren Erziehungsstil zu reflektieren. Geht man nach dem, durch die Öffentlichkeit propagierten Bild, dann prägen antiautoritäre oder autoritative Erziehung und Empathie die moderne und anerkannte Kinderbetreuung.
Fragt man aber einmal genauer nach, so hört man immer wieder: ¿Ein Klaps auf den Hintern hat noch keinem geschadet.¿ Diese Aussage wird häufig von Kopfnicken und verklärtem Lächeln begleitet und dokumentiert die Aktualität der Diskussion um körperliche Strafe in der Erziehung. Viele haben milde Formen der Gewalt in ihrer Kindheit selbst erlebt und es ist kaum jemand zu finden, der nicht irgendwelche Erfahrungen zu diesem Thema gemacht hätte. Sei es in der eigenen Familie oder im Umfeld. Gewalt in der Erziehung ist nach wie vor aktuell, ob nun in der eigenen Familie, in der Gesellschaft als soziales Phänomen oder als Problem von ¿anderen Familien¿, denn die eigene scheint, von dem ¿harmlosen Klaps auf den Hintern¿ einmal abgesehen, nie betroffen.
Es soll nun in dieser Ausarbeitung gerade um die milderen Formen der Gewalt gehen. Weniger soll es um schwere Formen von körperlicher, seelischer und sexueller Misshandlung, sondern vielmehr um die Praxis eines Klapses auf den Hintern oder beispielsweise der klassischen Ohrfeige, der ¿ausgerutschten Hand¿, gehen [...]
(Artikel 1631, Absatz 2, Bürgerliches Gesetzbuches)
1. Einleitung
Dieses Gesetz scheint zunächst selbstverständlich. So wie die Würde des Menschen ohne Frage als unantastbar gilt, geht man davon aus, dass dieses Recht auch einem kleinen Menschen, einem Kind zusteht (vgl. Grundgesetz, §1, Abs. 1). Tatsächlich aber haben speziell Kinder, wie es im Artikel 1631, Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu finden ist, erst seit dem Jahr 2000 das gesonderte Recht auf eine gewaltfreie Erziehung (vgl. Conen 2000, S.7). Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Eltern vorher für ihre durch physische oder psychische Gewalt gekennzeichnete Erziehung zumindest nicht direkt dafür verantwortlich gemacht werden konnten. Nun bedeutet dies wohl nicht, dass ein Mangel erkannt wurde, welcher umgehend per Gesetz bekämpft werden musste, denn Gewalt in der Erziehung, gerade in Form der körperlichen Bestrafung, ist schon lange geächtet. Trotzdem kennzeichnet die Gesetzgebung hier einen Paradigmenwechsel, der Eltern stärker in die Verantwortung nimmt ihren Erziehungsstil zu reflektieren. Geht man nach dem, durch die Öffentlichkeit propagierten Bild, dann prägen antiautoritäre oder autoritative Erziehung und Empathie die moderne und anerkannte Kinderbetreuung.
Fragt man aber einmal genauer nach, so hört man immer wieder: ¿Ein Klaps auf den Hintern hat noch keinem geschadet.¿ Diese Aussage wird häufig von Kopfnicken und verklärtem Lächeln begleitet und dokumentiert die Aktualität der Diskussion um körperliche Strafe in der Erziehung. Viele haben milde Formen der Gewalt in ihrer Kindheit selbst erlebt und es ist kaum jemand zu finden, der nicht irgendwelche Erfahrungen zu diesem Thema gemacht hätte. Sei es in der eigenen Familie oder im Umfeld. Gewalt in der Erziehung ist nach wie vor aktuell, ob nun in der eigenen Familie, in der Gesellschaft als soziales Phänomen oder als Problem von ¿anderen Familien¿, denn die eigene scheint, von dem ¿harmlosen Klaps auf den Hintern¿ einmal abgesehen, nie betroffen.
Es soll nun in dieser Ausarbeitung gerade um die milderen Formen der Gewalt gehen. Weniger soll es um schwere Formen von körperlicher, seelischer und sexueller Misshandlung, sondern vielmehr um die Praxis eines Klapses auf den Hintern oder beispielsweise der klassischen Ohrfeige, der ¿ausgerutschten Hand¿, gehen [...]
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Pädagogik - Pädagogische Psychologie, Note: 1,7, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: ¿Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig¿
(Artikel 1631, Absatz 2, Bürgerliches Gesetzbuches)
1. Einleitung
Dieses Gesetz scheint zunächst selbstverständlich. So wie die Würde des Menschen ohne Frage als unantastbar gilt, geht man davon aus, dass dieses Recht auch einem kleinen Menschen, einem Kind zusteht (vgl. Grundgesetz, §1, Abs. 1). Tatsächlich aber haben speziell Kinder, wie es im Artikel 1631, Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu finden ist, erst seit dem Jahr 2000 das gesonderte Recht auf eine gewaltfreie Erziehung (vgl. Conen 2000, S.7). Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Eltern vorher für ihre durch physische oder psychische Gewalt gekennzeichnete Erziehung zumindest nicht direkt dafür verantwortlich gemacht werden konnten. Nun bedeutet dies wohl nicht, dass ein Mangel erkannt wurde, welcher umgehend per Gesetz bekämpft werden musste, denn Gewalt in der Erziehung, gerade in Form der körperlichen Bestrafung, ist schon lange geächtet. Trotzdem kennzeichnet die Gesetzgebung hier einen Paradigmenwechsel, der Eltern stärker in die Verantwortung nimmt ihren Erziehungsstil zu reflektieren. Geht man nach dem, durch die Öffentlichkeit propagierten Bild, dann prägen antiautoritäre oder autoritative Erziehung und Empathie die moderne und anerkannte Kinderbetreuung.
Fragt man aber einmal genauer nach, so hört man immer wieder: ¿Ein Klaps auf den Hintern hat noch keinem geschadet.¿ Diese Aussage wird häufig von Kopfnicken und verklärtem Lächeln begleitet und dokumentiert die Aktualität der Diskussion um körperliche Strafe in der Erziehung. Viele haben milde Formen der Gewalt in ihrer Kindheit selbst erlebt und es ist kaum jemand zu finden, der nicht irgendwelche Erfahrungen zu diesem Thema gemacht hätte. Sei es in der eigenen Familie oder im Umfeld. Gewalt in der Erziehung ist nach wie vor aktuell, ob nun in der eigenen Familie, in der Gesellschaft als soziales Phänomen oder als Problem von ¿anderen Familien¿, denn die eigene scheint, von dem ¿harmlosen Klaps auf den Hintern¿ einmal abgesehen, nie betroffen.
Es soll nun in dieser Ausarbeitung gerade um die milderen Formen der Gewalt gehen. Weniger soll es um schwere Formen von körperlicher, seelischer und sexueller Misshandlung, sondern vielmehr um die Praxis eines Klapses auf den Hintern oder beispielsweise der klassischen Ohrfeige, der ¿ausgerutschten Hand¿, gehen [...]
(Artikel 1631, Absatz 2, Bürgerliches Gesetzbuches)
1. Einleitung
Dieses Gesetz scheint zunächst selbstverständlich. So wie die Würde des Menschen ohne Frage als unantastbar gilt, geht man davon aus, dass dieses Recht auch einem kleinen Menschen, einem Kind zusteht (vgl. Grundgesetz, §1, Abs. 1). Tatsächlich aber haben speziell Kinder, wie es im Artikel 1631, Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu finden ist, erst seit dem Jahr 2000 das gesonderte Recht auf eine gewaltfreie Erziehung (vgl. Conen 2000, S.7). Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Eltern vorher für ihre durch physische oder psychische Gewalt gekennzeichnete Erziehung zumindest nicht direkt dafür verantwortlich gemacht werden konnten. Nun bedeutet dies wohl nicht, dass ein Mangel erkannt wurde, welcher umgehend per Gesetz bekämpft werden musste, denn Gewalt in der Erziehung, gerade in Form der körperlichen Bestrafung, ist schon lange geächtet. Trotzdem kennzeichnet die Gesetzgebung hier einen Paradigmenwechsel, der Eltern stärker in die Verantwortung nimmt ihren Erziehungsstil zu reflektieren. Geht man nach dem, durch die Öffentlichkeit propagierten Bild, dann prägen antiautoritäre oder autoritative Erziehung und Empathie die moderne und anerkannte Kinderbetreuung.
Fragt man aber einmal genauer nach, so hört man immer wieder: ¿Ein Klaps auf den Hintern hat noch keinem geschadet.¿ Diese Aussage wird häufig von Kopfnicken und verklärtem Lächeln begleitet und dokumentiert die Aktualität der Diskussion um körperliche Strafe in der Erziehung. Viele haben milde Formen der Gewalt in ihrer Kindheit selbst erlebt und es ist kaum jemand zu finden, der nicht irgendwelche Erfahrungen zu diesem Thema gemacht hätte. Sei es in der eigenen Familie oder im Umfeld. Gewalt in der Erziehung ist nach wie vor aktuell, ob nun in der eigenen Familie, in der Gesellschaft als soziales Phänomen oder als Problem von ¿anderen Familien¿, denn die eigene scheint, von dem ¿harmlosen Klaps auf den Hintern¿ einmal abgesehen, nie betroffen.
Es soll nun in dieser Ausarbeitung gerade um die milderen Formen der Gewalt gehen. Weniger soll es um schwere Formen von körperlicher, seelischer und sexueller Misshandlung, sondern vielmehr um die Praxis eines Klapses auf den Hintern oder beispielsweise der klassischen Ohrfeige, der ¿ausgerutschten Hand¿, gehen [...]
Details
Erscheinungsjahr: | 2010 |
---|---|
Fachbereich: | Bildungswesen |
Genre: | Erziehung & Bildung |
Rubrik: | Sozialwissenschaften |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 24 S. |
ISBN-13: | 9783640764082 |
ISBN-10: | 3640764080 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Stangier, Maximilian |
Auflage: | 2. Auflage |
Hersteller: | GRIN Verlag |
Maße: | 210 x 148 x 3 mm |
Von/Mit: | Maximilian Stangier |
Erscheinungsdatum: | 30.11.2010 |
Gewicht: | 0,051 kg |
Details
Erscheinungsjahr: | 2010 |
---|---|
Fachbereich: | Bildungswesen |
Genre: | Erziehung & Bildung |
Rubrik: | Sozialwissenschaften |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 24 S. |
ISBN-13: | 9783640764082 |
ISBN-10: | 3640764080 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Stangier, Maximilian |
Auflage: | 2. Auflage |
Hersteller: | GRIN Verlag |
Maße: | 210 x 148 x 3 mm |
Von/Mit: | Maximilian Stangier |
Erscheinungsdatum: | 30.11.2010 |
Gewicht: | 0,051 kg |
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