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Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1,3, Fachhochschule Lausitz, Veranstaltung: Internetrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: ...Im Widerspruch zum menschlichen Sicherheitsdenken steht jedoch bei der großen Mehrheit der Bevölkerung ihr Kenntnisstand über ihre Rechte und Pflichten im Falle einer durch den Rechtsstaat angeordneten Hausdurchsuchung.¿Hausdurchsuchung? Bei mir? Unmöglich, ich habe mir doch nie etwas zu Schulden kommen lassen.¿ Wer nach solchen Grundsätzen denkt und handelt, sollte sich noch einmal genauestens vor Augen führen, was ihm seine Intimsphäre, seine Besitztümer und im Speziellen sein eigentlicher Lebensmittelpunkt, sprich der genutzte Wohnraum bedeuten. Altbekannte Sprichwörter...verdeutlichen den Wert des eigenen Wohnraums, der keineswegs lediglich materielle, sondern vor allem psychologische Aspekte des Sicherheitsbedürfnisses erfüllt. Das nicht eingeladene Betreten und Durchsuchen dieses privaten Rückzugsraumes verursacht während und auch nach der Maßnahme bei vielen Betroffenen, besonders bei denen, die sich im Vorfeld nicht oder nur unzureichend mit dieser Thematik auseinander gesetzt haben, oftmals ein Ohnmachtsgefühl.
Der Irrglaube, eine Hausdurchsuchung haben nur Kriminelle zu befürchten, ist weit verbreitet. Dass diese gutgläubige Annahme in der Praxis unhaltbar ist und von Gesetzes wegen auch überhaupt nicht vorgesehen ist, wird im Folgenden noch genauer erläutert.
Speziell die flächendeckende Verbreitung des Internet führte dazu, dass viele Menschen, oftmals unbewusst, durch nicht gesetzeskonformes Verhalten in den Fokus der polizeilichen Ermittler und Staatsanwaltschaften geraten sind. Dabei ist der Vielfalt dieses nicht gesetzeskonformen Verhaltens im Internet kaum eine Grenze gesetzt. Ob nun die Nutzung illegaler Musik- & Filmtauschbörsen,... :
All dies und natürlich noch vieles mehr kann unter Umständen Grundlage eines Ermittlungsverfahrens sein, in dessen Folge nicht selten eine Hausdurchsuchung stattfindet. Somit erhöht sich die Anzahl von Personen, die potentiell von einer Durchsuchung betroffen sein können, signifikant mit der Anzahl der Internetnutzer. Es ist daher jeder Person dringend anzuraten, sich mit den eigenen Rechten und Pflichten im Falle einer Hausdurchsuchung, mag sie einem auch noch so unwahrscheinlich erscheinen, vertraut zu machen. Einmal begangene Fehler zum eigenen Nachteil sind im Nachhinein nur schwer bzw. gar nicht mehr revidierbar. Denn nur zu oft bestätigt sich eine althergebrachte Weisheit auch in solchen Fällen: Vorsorge ist stets besser als Nachsorge.
Der Irrglaube, eine Hausdurchsuchung haben nur Kriminelle zu befürchten, ist weit verbreitet. Dass diese gutgläubige Annahme in der Praxis unhaltbar ist und von Gesetzes wegen auch überhaupt nicht vorgesehen ist, wird im Folgenden noch genauer erläutert.
Speziell die flächendeckende Verbreitung des Internet führte dazu, dass viele Menschen, oftmals unbewusst, durch nicht gesetzeskonformes Verhalten in den Fokus der polizeilichen Ermittler und Staatsanwaltschaften geraten sind. Dabei ist der Vielfalt dieses nicht gesetzeskonformen Verhaltens im Internet kaum eine Grenze gesetzt. Ob nun die Nutzung illegaler Musik- & Filmtauschbörsen,... :
All dies und natürlich noch vieles mehr kann unter Umständen Grundlage eines Ermittlungsverfahrens sein, in dessen Folge nicht selten eine Hausdurchsuchung stattfindet. Somit erhöht sich die Anzahl von Personen, die potentiell von einer Durchsuchung betroffen sein können, signifikant mit der Anzahl der Internetnutzer. Es ist daher jeder Person dringend anzuraten, sich mit den eigenen Rechten und Pflichten im Falle einer Hausdurchsuchung, mag sie einem auch noch so unwahrscheinlich erscheinen, vertraut zu machen. Einmal begangene Fehler zum eigenen Nachteil sind im Nachhinein nur schwer bzw. gar nicht mehr revidierbar. Denn nur zu oft bestätigt sich eine althergebrachte Weisheit auch in solchen Fällen: Vorsorge ist stets besser als Nachsorge.
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1,3, Fachhochschule Lausitz, Veranstaltung: Internetrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: ...Im Widerspruch zum menschlichen Sicherheitsdenken steht jedoch bei der großen Mehrheit der Bevölkerung ihr Kenntnisstand über ihre Rechte und Pflichten im Falle einer durch den Rechtsstaat angeordneten Hausdurchsuchung.¿Hausdurchsuchung? Bei mir? Unmöglich, ich habe mir doch nie etwas zu Schulden kommen lassen.¿ Wer nach solchen Grundsätzen denkt und handelt, sollte sich noch einmal genauestens vor Augen führen, was ihm seine Intimsphäre, seine Besitztümer und im Speziellen sein eigentlicher Lebensmittelpunkt, sprich der genutzte Wohnraum bedeuten. Altbekannte Sprichwörter...verdeutlichen den Wert des eigenen Wohnraums, der keineswegs lediglich materielle, sondern vor allem psychologische Aspekte des Sicherheitsbedürfnisses erfüllt. Das nicht eingeladene Betreten und Durchsuchen dieses privaten Rückzugsraumes verursacht während und auch nach der Maßnahme bei vielen Betroffenen, besonders bei denen, die sich im Vorfeld nicht oder nur unzureichend mit dieser Thematik auseinander gesetzt haben, oftmals ein Ohnmachtsgefühl.
Der Irrglaube, eine Hausdurchsuchung haben nur Kriminelle zu befürchten, ist weit verbreitet. Dass diese gutgläubige Annahme in der Praxis unhaltbar ist und von Gesetzes wegen auch überhaupt nicht vorgesehen ist, wird im Folgenden noch genauer erläutert.
Speziell die flächendeckende Verbreitung des Internet führte dazu, dass viele Menschen, oftmals unbewusst, durch nicht gesetzeskonformes Verhalten in den Fokus der polizeilichen Ermittler und Staatsanwaltschaften geraten sind. Dabei ist der Vielfalt dieses nicht gesetzeskonformen Verhaltens im Internet kaum eine Grenze gesetzt. Ob nun die Nutzung illegaler Musik- & Filmtauschbörsen,... :
All dies und natürlich noch vieles mehr kann unter Umständen Grundlage eines Ermittlungsverfahrens sein, in dessen Folge nicht selten eine Hausdurchsuchung stattfindet. Somit erhöht sich die Anzahl von Personen, die potentiell von einer Durchsuchung betroffen sein können, signifikant mit der Anzahl der Internetnutzer. Es ist daher jeder Person dringend anzuraten, sich mit den eigenen Rechten und Pflichten im Falle einer Hausdurchsuchung, mag sie einem auch noch so unwahrscheinlich erscheinen, vertraut zu machen. Einmal begangene Fehler zum eigenen Nachteil sind im Nachhinein nur schwer bzw. gar nicht mehr revidierbar. Denn nur zu oft bestätigt sich eine althergebrachte Weisheit auch in solchen Fällen: Vorsorge ist stets besser als Nachsorge.
Der Irrglaube, eine Hausdurchsuchung haben nur Kriminelle zu befürchten, ist weit verbreitet. Dass diese gutgläubige Annahme in der Praxis unhaltbar ist und von Gesetzes wegen auch überhaupt nicht vorgesehen ist, wird im Folgenden noch genauer erläutert.
Speziell die flächendeckende Verbreitung des Internet führte dazu, dass viele Menschen, oftmals unbewusst, durch nicht gesetzeskonformes Verhalten in den Fokus der polizeilichen Ermittler und Staatsanwaltschaften geraten sind. Dabei ist der Vielfalt dieses nicht gesetzeskonformen Verhaltens im Internet kaum eine Grenze gesetzt. Ob nun die Nutzung illegaler Musik- & Filmtauschbörsen,... :
All dies und natürlich noch vieles mehr kann unter Umständen Grundlage eines Ermittlungsverfahrens sein, in dessen Folge nicht selten eine Hausdurchsuchung stattfindet. Somit erhöht sich die Anzahl von Personen, die potentiell von einer Durchsuchung betroffen sein können, signifikant mit der Anzahl der Internetnutzer. Es ist daher jeder Person dringend anzuraten, sich mit den eigenen Rechten und Pflichten im Falle einer Hausdurchsuchung, mag sie einem auch noch so unwahrscheinlich erscheinen, vertraut zu machen. Einmal begangene Fehler zum eigenen Nachteil sind im Nachhinein nur schwer bzw. gar nicht mehr revidierbar. Denn nur zu oft bestätigt sich eine althergebrachte Weisheit auch in solchen Fällen: Vorsorge ist stets besser als Nachsorge.
Details
Erscheinungsjahr: | 2009 |
---|---|
Fachbereich: | Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht |
Genre: | Recht |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 32 S. |
ISBN-13: | 9783640485260 |
ISBN-10: | 3640485262 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Höfler, Erik |
Auflage: | 5. Auflage |
Hersteller: | GRIN Verlag |
Maße: | 210 x 148 x 3 mm |
Von/Mit: | Erik Höfler |
Erscheinungsdatum: | 04.12.2009 |
Gewicht: | 0,062 kg |
Details
Erscheinungsjahr: | 2009 |
---|---|
Fachbereich: | Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht |
Genre: | Recht |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 32 S. |
ISBN-13: | 9783640485260 |
ISBN-10: | 3640485262 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Höfler, Erik |
Auflage: | 5. Auflage |
Hersteller: | GRIN Verlag |
Maße: | 210 x 148 x 3 mm |
Von/Mit: | Erik Höfler |
Erscheinungsdatum: | 04.12.2009 |
Gewicht: | 0,062 kg |
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