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Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Hochschule Esslingen, Veranstaltung: Praxiserkundung, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Februar 2005 machte ich für 2 Wochen ein Schnupperpraktikum beim Sozialen Dienst. Dabei hatte ich die Möglichkeit für einen Tag in die Arbeit der dort ebenfalls angesiedelten Jugendgerichtshilfe (weitergehend auch JGH genannt) einzublicken. Leider verschaffte dies mir nur einen sehr geringen Einblick. Jedoch wurde mein Interesse geweckt und ich beschloss das Wissen hierüber bei Gelegenheit zu vertiefen. Die Möglichkeit dazu bot sich schon bald zu Beginn des Sommersemesters 2005. Im Modul ¿Praxiserkundung¿ sollte eine Einrichtung der Sozialen Arbeit besucht und erforscht werden. Also nahm ich Kontakt zu Frau A. auf. Sie gab mir zusätzlich noch einen Hinweis auf eine öffentliche Gerichtsverhandlung eines interessanten Prozesses am Landgericht, bei dem die JGH beteiligt sein würde.
Ziel der Arbeit ist es den Lesern/Innen einen Einblick in die Arbeit der Jugendgerichtshilfe zu verschaffen. Möchte man in wenigen Worten zusammenfassen, was genau Jugendgerichtshilfe ist, lässt
sich folgende Definition ranziehen:
¿Der Begriff der Jugendgerichtshilfe umschreibt die Gesamtheit der Aktivitäten der
Jugendhilfe aus Anlass einer Straftat.¿
Diese Definition ist sicherlich recht knapp gehalten. Um konkret fassen zu können
bedarf es einen Blick auf die Zielgruppe, die gesetzlichen Grundlagen und die Aufgaben der
Jugendgerichtshilfe. Meines Erachtens wird erst in diesen Punkten deutlich, was genau unter
diesem Begriff zu verstehen ist. Zu der obengenannten Definition muss ergänzt werden, dass es sich in jedem Fall um die Straftaten eines Jugendlichen (15. ¿ 18. Lebensjahr) oder Heranwachsenden (19.-21. Lebensjahr) handelt. Diese Gruppe kann zunächst auch als Zielgruppe genannt werden.
Jedoch richtet sich die Hilfe nicht nur an den Jugendlichen selbst. Logischerweise ist auch die Herkunftsfamilie zu beraten, da hier oft problematische Konstellationen festzustellen sind. Neben Eltern gehören aber auch sonstige Personen im Umkreis des straffälligen jungen Menschen zur Zielgruppe. Auch auf sie soll sich das Angebot der JGH ausrichten.
Ziel der Arbeit ist es den Lesern/Innen einen Einblick in die Arbeit der Jugendgerichtshilfe zu verschaffen. Möchte man in wenigen Worten zusammenfassen, was genau Jugendgerichtshilfe ist, lässt
sich folgende Definition ranziehen:
¿Der Begriff der Jugendgerichtshilfe umschreibt die Gesamtheit der Aktivitäten der
Jugendhilfe aus Anlass einer Straftat.¿
Diese Definition ist sicherlich recht knapp gehalten. Um konkret fassen zu können
bedarf es einen Blick auf die Zielgruppe, die gesetzlichen Grundlagen und die Aufgaben der
Jugendgerichtshilfe. Meines Erachtens wird erst in diesen Punkten deutlich, was genau unter
diesem Begriff zu verstehen ist. Zu der obengenannten Definition muss ergänzt werden, dass es sich in jedem Fall um die Straftaten eines Jugendlichen (15. ¿ 18. Lebensjahr) oder Heranwachsenden (19.-21. Lebensjahr) handelt. Diese Gruppe kann zunächst auch als Zielgruppe genannt werden.
Jedoch richtet sich die Hilfe nicht nur an den Jugendlichen selbst. Logischerweise ist auch die Herkunftsfamilie zu beraten, da hier oft problematische Konstellationen festzustellen sind. Neben Eltern gehören aber auch sonstige Personen im Umkreis des straffälligen jungen Menschen zur Zielgruppe. Auch auf sie soll sich das Angebot der JGH ausrichten.
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Hochschule Esslingen, Veranstaltung: Praxiserkundung, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Februar 2005 machte ich für 2 Wochen ein Schnupperpraktikum beim Sozialen Dienst. Dabei hatte ich die Möglichkeit für einen Tag in die Arbeit der dort ebenfalls angesiedelten Jugendgerichtshilfe (weitergehend auch JGH genannt) einzublicken. Leider verschaffte dies mir nur einen sehr geringen Einblick. Jedoch wurde mein Interesse geweckt und ich beschloss das Wissen hierüber bei Gelegenheit zu vertiefen. Die Möglichkeit dazu bot sich schon bald zu Beginn des Sommersemesters 2005. Im Modul ¿Praxiserkundung¿ sollte eine Einrichtung der Sozialen Arbeit besucht und erforscht werden. Also nahm ich Kontakt zu Frau A. auf. Sie gab mir zusätzlich noch einen Hinweis auf eine öffentliche Gerichtsverhandlung eines interessanten Prozesses am Landgericht, bei dem die JGH beteiligt sein würde.
Ziel der Arbeit ist es den Lesern/Innen einen Einblick in die Arbeit der Jugendgerichtshilfe zu verschaffen. Möchte man in wenigen Worten zusammenfassen, was genau Jugendgerichtshilfe ist, lässt
sich folgende Definition ranziehen:
¿Der Begriff der Jugendgerichtshilfe umschreibt die Gesamtheit der Aktivitäten der
Jugendhilfe aus Anlass einer Straftat.¿
Diese Definition ist sicherlich recht knapp gehalten. Um konkret fassen zu können
bedarf es einen Blick auf die Zielgruppe, die gesetzlichen Grundlagen und die Aufgaben der
Jugendgerichtshilfe. Meines Erachtens wird erst in diesen Punkten deutlich, was genau unter
diesem Begriff zu verstehen ist. Zu der obengenannten Definition muss ergänzt werden, dass es sich in jedem Fall um die Straftaten eines Jugendlichen (15. ¿ 18. Lebensjahr) oder Heranwachsenden (19.-21. Lebensjahr) handelt. Diese Gruppe kann zunächst auch als Zielgruppe genannt werden.
Jedoch richtet sich die Hilfe nicht nur an den Jugendlichen selbst. Logischerweise ist auch die Herkunftsfamilie zu beraten, da hier oft problematische Konstellationen festzustellen sind. Neben Eltern gehören aber auch sonstige Personen im Umkreis des straffälligen jungen Menschen zur Zielgruppe. Auch auf sie soll sich das Angebot der JGH ausrichten.
Ziel der Arbeit ist es den Lesern/Innen einen Einblick in die Arbeit der Jugendgerichtshilfe zu verschaffen. Möchte man in wenigen Worten zusammenfassen, was genau Jugendgerichtshilfe ist, lässt
sich folgende Definition ranziehen:
¿Der Begriff der Jugendgerichtshilfe umschreibt die Gesamtheit der Aktivitäten der
Jugendhilfe aus Anlass einer Straftat.¿
Diese Definition ist sicherlich recht knapp gehalten. Um konkret fassen zu können
bedarf es einen Blick auf die Zielgruppe, die gesetzlichen Grundlagen und die Aufgaben der
Jugendgerichtshilfe. Meines Erachtens wird erst in diesen Punkten deutlich, was genau unter
diesem Begriff zu verstehen ist. Zu der obengenannten Definition muss ergänzt werden, dass es sich in jedem Fall um die Straftaten eines Jugendlichen (15. ¿ 18. Lebensjahr) oder Heranwachsenden (19.-21. Lebensjahr) handelt. Diese Gruppe kann zunächst auch als Zielgruppe genannt werden.
Jedoch richtet sich die Hilfe nicht nur an den Jugendlichen selbst. Logischerweise ist auch die Herkunftsfamilie zu beraten, da hier oft problematische Konstellationen festzustellen sind. Neben Eltern gehören aber auch sonstige Personen im Umkreis des straffälligen jungen Menschen zur Zielgruppe. Auch auf sie soll sich das Angebot der JGH ausrichten.
Details
Erscheinungsjahr: | 2008 |
---|---|
Fachbereich: | Sozialpädagogik |
Genre: | Erziehung & Bildung |
Rubrik: | Sozialwissenschaften |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 28 S. |
ISBN-13: | 9783640112173 |
ISBN-10: | 3640112172 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Brohm, Rebecca |
Auflage: | 2. Auflage |
Hersteller: | GRIN Verlag |
Maße: | 210 x 148 x 3 mm |
Von/Mit: | Rebecca Brohm |
Erscheinungsdatum: | 24.07.2008 |
Gewicht: | 0,056 kg |
Details
Erscheinungsjahr: | 2008 |
---|---|
Fachbereich: | Sozialpädagogik |
Genre: | Erziehung & Bildung |
Rubrik: | Sozialwissenschaften |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 28 S. |
ISBN-13: | 9783640112173 |
ISBN-10: | 3640112172 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Brohm, Rebecca |
Auflage: | 2. Auflage |
Hersteller: | GRIN Verlag |
Maße: | 210 x 148 x 3 mm |
Von/Mit: | Rebecca Brohm |
Erscheinungsdatum: | 24.07.2008 |
Gewicht: | 0,056 kg |
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