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Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Pädagogik - Kindergarten, Vorschule, frühkindl. Erziehung, Note: 1,0, Freie Universität Berlin, Veranstaltung: Children's Rights / Understanding Children's Rights, Sprache: Deutsch, Abstract: Partizipation wird definiert als ¿Teilhabe, Teilnahme, Mitbestimmung¿ und ¿bezeichnet die aktive Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen (¿)¿ (Schubert/ Klein, 2006).
Beteiligung stellt das Grundgerüst einer Demokratie als Regierungs- und Lebensform dar und ermöglicht dem Menschen seine Interessen mitzuteilen und an Entscheidungen mitzuwirken. Ebenso wie Erwachsene, haben auch Kinder nicht nur ein Recht auf Schutz und Versorgung, sondern auch auf Mitbestimmung (siehe Art.12 Abs.1 der Kinderrechtskonvention). In der Debatte um die Bildungsziele, mitunter ausgelöst durch den Deutschlandbesuch des Sonderberichterstatters Vernor Munoz-Villa-lobos des UN- Menschenrats zum Recht auf Bildung im Jahr 2006 (vgl. Kittel, 2008, S.52), spielen neben den fachlichen und sozial- emotionalen Kompetenzen, auch die Partizipation von Kindern eine Rolle. Mitbestimmung ist nicht nur ein Kinderrecht, sondern trägt auch zur ganzheitlichen und frühkindlichen Bildung bei. Doch was sagt die Kinderrechtskonvention zu der Beteiligung von jüngeren Kindern? Können bereits Kindergartenkinder an Entscheidungsprozessen mitwirken?
In der vorliegenden Arbeit soll ausgehend von diesen Fragen überprüft werden, in welchem Zusammenhang die UN- Kinderrechte und die frühe Kindheit1 stehen. Um die Kinderrechte in ihrer Bedeutung zu erfassen, soll zunächst ein Überblick zur Entstehung und zu den Artikeln der Kinderrechtskonvention erfolgen. Dabei wird der Fokus auf die Partizipationsartikel gerichtet, die Kindern unabhängig ihres Alters, das Recht auf Beteiligung einräumen (sollten). Anknüpfend daran, wird der General Comment zur Umsetzung der Kinderrechte in der frühen Kindheit näher betrachtet. Im weiteren Verlauf sollen die gesetzlichen Grundlagen zum Thema ¿Bestimmung¿ auf nationaler-, bzw. Landesebene betrachtet werden. In den von den Bundesländern konzipierten Bildungs- und Erziehungsplänen wird dem Kindergarten eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung zugeschrieben. Aufgrund dessen soll im letzten Teil dieser Arbeit untersucht werden, inwieweit Kindertagesstätten mithilfe von Projekten und die Verankerung von Beteiligung in den pädagogischen Konzepten, zu einer tatsächlichen Partizipation von kleinen Kindern beitragen können.
Beteiligung stellt das Grundgerüst einer Demokratie als Regierungs- und Lebensform dar und ermöglicht dem Menschen seine Interessen mitzuteilen und an Entscheidungen mitzuwirken. Ebenso wie Erwachsene, haben auch Kinder nicht nur ein Recht auf Schutz und Versorgung, sondern auch auf Mitbestimmung (siehe Art.12 Abs.1 der Kinderrechtskonvention). In der Debatte um die Bildungsziele, mitunter ausgelöst durch den Deutschlandbesuch des Sonderberichterstatters Vernor Munoz-Villa-lobos des UN- Menschenrats zum Recht auf Bildung im Jahr 2006 (vgl. Kittel, 2008, S.52), spielen neben den fachlichen und sozial- emotionalen Kompetenzen, auch die Partizipation von Kindern eine Rolle. Mitbestimmung ist nicht nur ein Kinderrecht, sondern trägt auch zur ganzheitlichen und frühkindlichen Bildung bei. Doch was sagt die Kinderrechtskonvention zu der Beteiligung von jüngeren Kindern? Können bereits Kindergartenkinder an Entscheidungsprozessen mitwirken?
In der vorliegenden Arbeit soll ausgehend von diesen Fragen überprüft werden, in welchem Zusammenhang die UN- Kinderrechte und die frühe Kindheit1 stehen. Um die Kinderrechte in ihrer Bedeutung zu erfassen, soll zunächst ein Überblick zur Entstehung und zu den Artikeln der Kinderrechtskonvention erfolgen. Dabei wird der Fokus auf die Partizipationsartikel gerichtet, die Kindern unabhängig ihres Alters, das Recht auf Beteiligung einräumen (sollten). Anknüpfend daran, wird der General Comment zur Umsetzung der Kinderrechte in der frühen Kindheit näher betrachtet. Im weiteren Verlauf sollen die gesetzlichen Grundlagen zum Thema ¿Bestimmung¿ auf nationaler-, bzw. Landesebene betrachtet werden. In den von den Bundesländern konzipierten Bildungs- und Erziehungsplänen wird dem Kindergarten eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung zugeschrieben. Aufgrund dessen soll im letzten Teil dieser Arbeit untersucht werden, inwieweit Kindertagesstätten mithilfe von Projekten und die Verankerung von Beteiligung in den pädagogischen Konzepten, zu einer tatsächlichen Partizipation von kleinen Kindern beitragen können.
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Pädagogik - Kindergarten, Vorschule, frühkindl. Erziehung, Note: 1,0, Freie Universität Berlin, Veranstaltung: Children's Rights / Understanding Children's Rights, Sprache: Deutsch, Abstract: Partizipation wird definiert als ¿Teilhabe, Teilnahme, Mitbestimmung¿ und ¿bezeichnet die aktive Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen (¿)¿ (Schubert/ Klein, 2006).
Beteiligung stellt das Grundgerüst einer Demokratie als Regierungs- und Lebensform dar und ermöglicht dem Menschen seine Interessen mitzuteilen und an Entscheidungen mitzuwirken. Ebenso wie Erwachsene, haben auch Kinder nicht nur ein Recht auf Schutz und Versorgung, sondern auch auf Mitbestimmung (siehe Art.12 Abs.1 der Kinderrechtskonvention). In der Debatte um die Bildungsziele, mitunter ausgelöst durch den Deutschlandbesuch des Sonderberichterstatters Vernor Munoz-Villa-lobos des UN- Menschenrats zum Recht auf Bildung im Jahr 2006 (vgl. Kittel, 2008, S.52), spielen neben den fachlichen und sozial- emotionalen Kompetenzen, auch die Partizipation von Kindern eine Rolle. Mitbestimmung ist nicht nur ein Kinderrecht, sondern trägt auch zur ganzheitlichen und frühkindlichen Bildung bei. Doch was sagt die Kinderrechtskonvention zu der Beteiligung von jüngeren Kindern? Können bereits Kindergartenkinder an Entscheidungsprozessen mitwirken?
In der vorliegenden Arbeit soll ausgehend von diesen Fragen überprüft werden, in welchem Zusammenhang die UN- Kinderrechte und die frühe Kindheit1 stehen. Um die Kinderrechte in ihrer Bedeutung zu erfassen, soll zunächst ein Überblick zur Entstehung und zu den Artikeln der Kinderrechtskonvention erfolgen. Dabei wird der Fokus auf die Partizipationsartikel gerichtet, die Kindern unabhängig ihres Alters, das Recht auf Beteiligung einräumen (sollten). Anknüpfend daran, wird der General Comment zur Umsetzung der Kinderrechte in der frühen Kindheit näher betrachtet. Im weiteren Verlauf sollen die gesetzlichen Grundlagen zum Thema ¿Bestimmung¿ auf nationaler-, bzw. Landesebene betrachtet werden. In den von den Bundesländern konzipierten Bildungs- und Erziehungsplänen wird dem Kindergarten eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung zugeschrieben. Aufgrund dessen soll im letzten Teil dieser Arbeit untersucht werden, inwieweit Kindertagesstätten mithilfe von Projekten und die Verankerung von Beteiligung in den pädagogischen Konzepten, zu einer tatsächlichen Partizipation von kleinen Kindern beitragen können.
Beteiligung stellt das Grundgerüst einer Demokratie als Regierungs- und Lebensform dar und ermöglicht dem Menschen seine Interessen mitzuteilen und an Entscheidungen mitzuwirken. Ebenso wie Erwachsene, haben auch Kinder nicht nur ein Recht auf Schutz und Versorgung, sondern auch auf Mitbestimmung (siehe Art.12 Abs.1 der Kinderrechtskonvention). In der Debatte um die Bildungsziele, mitunter ausgelöst durch den Deutschlandbesuch des Sonderberichterstatters Vernor Munoz-Villa-lobos des UN- Menschenrats zum Recht auf Bildung im Jahr 2006 (vgl. Kittel, 2008, S.52), spielen neben den fachlichen und sozial- emotionalen Kompetenzen, auch die Partizipation von Kindern eine Rolle. Mitbestimmung ist nicht nur ein Kinderrecht, sondern trägt auch zur ganzheitlichen und frühkindlichen Bildung bei. Doch was sagt die Kinderrechtskonvention zu der Beteiligung von jüngeren Kindern? Können bereits Kindergartenkinder an Entscheidungsprozessen mitwirken?
In der vorliegenden Arbeit soll ausgehend von diesen Fragen überprüft werden, in welchem Zusammenhang die UN- Kinderrechte und die frühe Kindheit1 stehen. Um die Kinderrechte in ihrer Bedeutung zu erfassen, soll zunächst ein Überblick zur Entstehung und zu den Artikeln der Kinderrechtskonvention erfolgen. Dabei wird der Fokus auf die Partizipationsartikel gerichtet, die Kindern unabhängig ihres Alters, das Recht auf Beteiligung einräumen (sollten). Anknüpfend daran, wird der General Comment zur Umsetzung der Kinderrechte in der frühen Kindheit näher betrachtet. Im weiteren Verlauf sollen die gesetzlichen Grundlagen zum Thema ¿Bestimmung¿ auf nationaler-, bzw. Landesebene betrachtet werden. In den von den Bundesländern konzipierten Bildungs- und Erziehungsplänen wird dem Kindergarten eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung zugeschrieben. Aufgrund dessen soll im letzten Teil dieser Arbeit untersucht werden, inwieweit Kindertagesstätten mithilfe von Projekten und die Verankerung von Beteiligung in den pädagogischen Konzepten, zu einer tatsächlichen Partizipation von kleinen Kindern beitragen können.
Details
Erscheinungsjahr: | 2012 |
---|---|
Fachbereich: | Kindergarten & Vorschulpädagogik |
Genre: | Erziehung & Bildung |
Rubrik: | Sozialwissenschaften |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 28 S. |
ISBN-13: | 9783656229834 |
ISBN-10: | 365622983X |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Krause, Stephanie |
Auflage: | 3. Auflage |
Hersteller: | GRIN Verlag |
Maße: | 210 x 148 x 3 mm |
Von/Mit: | Stephanie Krause |
Erscheinungsdatum: | 06.07.2012 |
Gewicht: | 0,056 kg |
Details
Erscheinungsjahr: | 2012 |
---|---|
Fachbereich: | Kindergarten & Vorschulpädagogik |
Genre: | Erziehung & Bildung |
Rubrik: | Sozialwissenschaften |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 28 S. |
ISBN-13: | 9783656229834 |
ISBN-10: | 365622983X |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Krause, Stephanie |
Auflage: | 3. Auflage |
Hersteller: | GRIN Verlag |
Maße: | 210 x 148 x 3 mm |
Von/Mit: | Stephanie Krause |
Erscheinungsdatum: | 06.07.2012 |
Gewicht: | 0,056 kg |
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