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Beschreibung
Inhaltsangabe:Gang der Untersuchung:
Ich beginne meine Arbeit mit einem Überblick über die "Geschichte der Prügelstrafe", weil meiner Ansicht nach etliche der historischen Begründungen für die Anwendung von Körperstrafen bis heute noch in den Köpfen vieler Menschen stecken. Nachdenken über den geschichtlichen Wandel kann vielleicht dazu führen, die Absurdität solcher Strafen in der heutigen Zeit zu erkennen. Fritz Sack schreibt: "Die gesellschaftliche Gegenwart kennt nicht nur historische Bedingungen ihrer Entstehung und die Stadien ihrer Entwicklung,
sondern diese wirken in ihr fort und sind auf eine Weise präsent, die sich nur dem erschließt, der sich gezielt auf die Suche nach der Vergangenheit in der Gegenwart macht." Ein solches Stück der "Vergangenheit in der Gegenwart" war zum Beispiel bis zur "Wende" in den Haftanstalten der DDR präsent: mit Knüppeln prügelnde Aufseher waren dort üblich laut Aussage eines Langzeithäftlings in der ZDF-Sendung "Hinter deutschen Gittern" am 6.1.1995 - das längst überwunden geglaubte "besondere Gewaltverhältnis".
Es folgt die Darstellung der Prügelstrafe als Justizstrafe in Singapur und - in einem kurzen Interview - auf der Insel Sansibar, die zu Tansania gehört. Diese Länder stehen als Beispiele für die Staaten, in denen noch heute auf Grund richterlicher Urteile geschlagen wird. Es sind dies: Iran, Jemen, Malaysia, Pakistan, Saudi-Arabien, Singapur, Sudan, Tansania, Trindad und Tobago, Uganda und die Vereinigten Arabischen Emirate; das sind elf Staaten, gezählt nach Angaben im Jahrbuch von Amnesty International. Dazu kommen neuerdings Barbados und Jamaika, wo ein Gericht in Kingston einen 23jährigen zu vier Jahren Haft mit Zwangsarbeit und zu sechs Stockhieben verurteilte. Das amerikanische Magazin Time zählt außerdem noch die Länder Afghanistan, die Bahamas, Brunei, Kenia, Malawi, Südafrika, Swaziland und Zimbabwe dazu, die Bild-Zeitung vom 14.5.1994 spricht von "mindestens 16 Staaten der Welt", in denen körperliche Züchtigung zum Alltag gehöre - gemeint war damit wohl: als Justizstrafe. Auszugehen ist demnach von etwa 20 Staaten unserer heutigen Welt, die Prügelstrafen verhängen und vollziehen.
Unter der Überschrift "Prügel jetzt und hier" behandele ich die gesellschaftliche Wirklichkeit sowie die Rechtslage und die Rechtsprechung in der Bundesrepublik, die Prügelstrafe als Erziehungsmittel betreffend; ein Exkurs beschäftigt sich mit Erziehung in der ehemaligen DDR.
Im letzten Teil meiner Arbeit gehe [¿]
Ich beginne meine Arbeit mit einem Überblick über die "Geschichte der Prügelstrafe", weil meiner Ansicht nach etliche der historischen Begründungen für die Anwendung von Körperstrafen bis heute noch in den Köpfen vieler Menschen stecken. Nachdenken über den geschichtlichen Wandel kann vielleicht dazu führen, die Absurdität solcher Strafen in der heutigen Zeit zu erkennen. Fritz Sack schreibt: "Die gesellschaftliche Gegenwart kennt nicht nur historische Bedingungen ihrer Entstehung und die Stadien ihrer Entwicklung,
sondern diese wirken in ihr fort und sind auf eine Weise präsent, die sich nur dem erschließt, der sich gezielt auf die Suche nach der Vergangenheit in der Gegenwart macht." Ein solches Stück der "Vergangenheit in der Gegenwart" war zum Beispiel bis zur "Wende" in den Haftanstalten der DDR präsent: mit Knüppeln prügelnde Aufseher waren dort üblich laut Aussage eines Langzeithäftlings in der ZDF-Sendung "Hinter deutschen Gittern" am 6.1.1995 - das längst überwunden geglaubte "besondere Gewaltverhältnis".
Es folgt die Darstellung der Prügelstrafe als Justizstrafe in Singapur und - in einem kurzen Interview - auf der Insel Sansibar, die zu Tansania gehört. Diese Länder stehen als Beispiele für die Staaten, in denen noch heute auf Grund richterlicher Urteile geschlagen wird. Es sind dies: Iran, Jemen, Malaysia, Pakistan, Saudi-Arabien, Singapur, Sudan, Tansania, Trindad und Tobago, Uganda und die Vereinigten Arabischen Emirate; das sind elf Staaten, gezählt nach Angaben im Jahrbuch von Amnesty International. Dazu kommen neuerdings Barbados und Jamaika, wo ein Gericht in Kingston einen 23jährigen zu vier Jahren Haft mit Zwangsarbeit und zu sechs Stockhieben verurteilte. Das amerikanische Magazin Time zählt außerdem noch die Länder Afghanistan, die Bahamas, Brunei, Kenia, Malawi, Südafrika, Swaziland und Zimbabwe dazu, die Bild-Zeitung vom 14.5.1994 spricht von "mindestens 16 Staaten der Welt", in denen körperliche Züchtigung zum Alltag gehöre - gemeint war damit wohl: als Justizstrafe. Auszugehen ist demnach von etwa 20 Staaten unserer heutigen Welt, die Prügelstrafen verhängen und vollziehen.
Unter der Überschrift "Prügel jetzt und hier" behandele ich die gesellschaftliche Wirklichkeit sowie die Rechtslage und die Rechtsprechung in der Bundesrepublik, die Prügelstrafe als Erziehungsmittel betreffend; ein Exkurs beschäftigt sich mit Erziehung in der ehemaligen DDR.
Im letzten Teil meiner Arbeit gehe [¿]
Inhaltsangabe:Gang der Untersuchung:
Ich beginne meine Arbeit mit einem Überblick über die "Geschichte der Prügelstrafe", weil meiner Ansicht nach etliche der historischen Begründungen für die Anwendung von Körperstrafen bis heute noch in den Köpfen vieler Menschen stecken. Nachdenken über den geschichtlichen Wandel kann vielleicht dazu führen, die Absurdität solcher Strafen in der heutigen Zeit zu erkennen. Fritz Sack schreibt: "Die gesellschaftliche Gegenwart kennt nicht nur historische Bedingungen ihrer Entstehung und die Stadien ihrer Entwicklung,
sondern diese wirken in ihr fort und sind auf eine Weise präsent, die sich nur dem erschließt, der sich gezielt auf die Suche nach der Vergangenheit in der Gegenwart macht." Ein solches Stück der "Vergangenheit in der Gegenwart" war zum Beispiel bis zur "Wende" in den Haftanstalten der DDR präsent: mit Knüppeln prügelnde Aufseher waren dort üblich laut Aussage eines Langzeithäftlings in der ZDF-Sendung "Hinter deutschen Gittern" am 6.1.1995 - das längst überwunden geglaubte "besondere Gewaltverhältnis".
Es folgt die Darstellung der Prügelstrafe als Justizstrafe in Singapur und - in einem kurzen Interview - auf der Insel Sansibar, die zu Tansania gehört. Diese Länder stehen als Beispiele für die Staaten, in denen noch heute auf Grund richterlicher Urteile geschlagen wird. Es sind dies: Iran, Jemen, Malaysia, Pakistan, Saudi-Arabien, Singapur, Sudan, Tansania, Trindad und Tobago, Uganda und die Vereinigten Arabischen Emirate; das sind elf Staaten, gezählt nach Angaben im Jahrbuch von Amnesty International. Dazu kommen neuerdings Barbados und Jamaika, wo ein Gericht in Kingston einen 23jährigen zu vier Jahren Haft mit Zwangsarbeit und zu sechs Stockhieben verurteilte. Das amerikanische Magazin Time zählt außerdem noch die Länder Afghanistan, die Bahamas, Brunei, Kenia, Malawi, Südafrika, Swaziland und Zimbabwe dazu, die Bild-Zeitung vom 14.5.1994 spricht von "mindestens 16 Staaten der Welt", in denen körperliche Züchtigung zum Alltag gehöre - gemeint war damit wohl: als Justizstrafe. Auszugehen ist demnach von etwa 20 Staaten unserer heutigen Welt, die Prügelstrafen verhängen und vollziehen.
Unter der Überschrift "Prügel jetzt und hier" behandele ich die gesellschaftliche Wirklichkeit sowie die Rechtslage und die Rechtsprechung in der Bundesrepublik, die Prügelstrafe als Erziehungsmittel betreffend; ein Exkurs beschäftigt sich mit Erziehung in der ehemaligen DDR.
Im letzten Teil meiner Arbeit gehe [¿]
Ich beginne meine Arbeit mit einem Überblick über die "Geschichte der Prügelstrafe", weil meiner Ansicht nach etliche der historischen Begründungen für die Anwendung von Körperstrafen bis heute noch in den Köpfen vieler Menschen stecken. Nachdenken über den geschichtlichen Wandel kann vielleicht dazu führen, die Absurdität solcher Strafen in der heutigen Zeit zu erkennen. Fritz Sack schreibt: "Die gesellschaftliche Gegenwart kennt nicht nur historische Bedingungen ihrer Entstehung und die Stadien ihrer Entwicklung,
sondern diese wirken in ihr fort und sind auf eine Weise präsent, die sich nur dem erschließt, der sich gezielt auf die Suche nach der Vergangenheit in der Gegenwart macht." Ein solches Stück der "Vergangenheit in der Gegenwart" war zum Beispiel bis zur "Wende" in den Haftanstalten der DDR präsent: mit Knüppeln prügelnde Aufseher waren dort üblich laut Aussage eines Langzeithäftlings in der ZDF-Sendung "Hinter deutschen Gittern" am 6.1.1995 - das längst überwunden geglaubte "besondere Gewaltverhältnis".
Es folgt die Darstellung der Prügelstrafe als Justizstrafe in Singapur und - in einem kurzen Interview - auf der Insel Sansibar, die zu Tansania gehört. Diese Länder stehen als Beispiele für die Staaten, in denen noch heute auf Grund richterlicher Urteile geschlagen wird. Es sind dies: Iran, Jemen, Malaysia, Pakistan, Saudi-Arabien, Singapur, Sudan, Tansania, Trindad und Tobago, Uganda und die Vereinigten Arabischen Emirate; das sind elf Staaten, gezählt nach Angaben im Jahrbuch von Amnesty International. Dazu kommen neuerdings Barbados und Jamaika, wo ein Gericht in Kingston einen 23jährigen zu vier Jahren Haft mit Zwangsarbeit und zu sechs Stockhieben verurteilte. Das amerikanische Magazin Time zählt außerdem noch die Länder Afghanistan, die Bahamas, Brunei, Kenia, Malawi, Südafrika, Swaziland und Zimbabwe dazu, die Bild-Zeitung vom 14.5.1994 spricht von "mindestens 16 Staaten der Welt", in denen körperliche Züchtigung zum Alltag gehöre - gemeint war damit wohl: als Justizstrafe. Auszugehen ist demnach von etwa 20 Staaten unserer heutigen Welt, die Prügelstrafen verhängen und vollziehen.
Unter der Überschrift "Prügel jetzt und hier" behandele ich die gesellschaftliche Wirklichkeit sowie die Rechtslage und die Rechtsprechung in der Bundesrepublik, die Prügelstrafe als Erziehungsmittel betreffend; ein Exkurs beschäftigt sich mit Erziehung in der ehemaligen DDR.
Im letzten Teil meiner Arbeit gehe [¿]
Details
Erscheinungsjahr: | 1998 |
---|---|
Fachbereich: | Strafrecht |
Genre: | Recht |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 164 S. |
ISBN-13: | 9783838610702 |
ISBN-10: | 3838610709 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Delius, Magrit |
Hersteller: | Diplom.de |
Maße: | 210 x 148 x 12 mm |
Von/Mit: | Magrit Delius |
Erscheinungsdatum: | 14.09.1998 |
Gewicht: | 0,247 kg |
Details
Erscheinungsjahr: | 1998 |
---|---|
Fachbereich: | Strafrecht |
Genre: | Recht |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 164 S. |
ISBN-13: | 9783838610702 |
ISBN-10: | 3838610709 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Delius, Magrit |
Hersteller: | Diplom.de |
Maße: | 210 x 148 x 12 mm |
Von/Mit: | Magrit Delius |
Erscheinungsdatum: | 14.09.1998 |
Gewicht: | 0,247 kg |
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