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Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - 1848, Kaiserreich, Imperialismus, Note: 1,3, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (München Universität der Bundeswehr - Neuere Geschichte), Veranstaltung: Deutscher Kolonialismus in Afrika, Sprache: Deutsch, Abstract: Obwohl die Prügelstrafe im Strafkatalog des Reichsrechts bereits seit der Mitte des 19. Jahrhunderts nicht mehr enthalten war und die Abschaffung als eine der Kulturerrungenschaften des Jahrhunderts angesehen wurde, erlebte sie in den deutschen Kolonien eine wahre ¿Blütezeit¿.
Während der gesamten deutschen Kolonialzeit nutzten die Kolonisten die Prügelstrafe zur Durchsetzung ihrer ökonomischen Interessen, sowie zur Herrschaftssicherung. Zur Legitimation der Prügel zogen die Kolonisten die ihrer Meinung nach sehr niedrige kulturelle Stufe und die Unfähigkeit zur Bildung einer modernen Zivilisation heran. Den Afrikanern war es nun, von der Besitznahme der deutschen Schutzgebiete an, vergönnt, sich vom weißen Mann durch Erziehung zur Arbeit zu einer höheren Kultur führen zulassen. Dabei war es nur logisch, dass die Eingeborenen nicht die gleichen Rechte und die gleichen Löhne erhielten.
Aber glaubten die Kolonialherren tatsächlich daran, den Afrikaner zu einer ¿höheren Kultur¿ zu führen? Oder bewirkte die Prügelstrafe genau das Gegenteil und führte zur Entfremdung, welche letztendlich in großen Aufständen mündeten?[...]Ziel dieser Arbeit soll es sein die rechtlichen Grundlagen, sowie die rechtliche Legitimation der Prügelstrafe aus damaliger Sicht zu beleuchten. Weiterhin werden die situationsbedingte Umsetzung der Prügelstrafe und ihre Folgen erörtert. Die Versuche von einzelnen Kolonialbeamten die Prügelstrafe in ihrer Maßlosigkeit zu beschränken, werden anhand der Statistiken über die Häufigkeit der Anwendung in den einzelnen deutschen Kolonien kommentiert.
Als Quellen diente für die Aufarbeitung der rechtlichen Situation ein kolonialjuristischer Beitrag des Rechtswissenschaftlers Harald Sippel. Sehr umfangreiches Material stand auch mit der ausführlichen Bearbeitung des Themas in ¿Prügelstrafe und Züchtigungsrecht in den deutschen Schutzgebieten Schwarzafrikas¿ durch Martin Schröder zur Verfügung. Für die Bewertung der Einstellungen der Kolonialbeamten und Kolonialpraktiker lieferte ¿Die Behandlung der Afrikanischen Neger¿ vom togolesischen Kolonialbeamten B. Herold, sowie zahlreiches gedrucktes Quellenmaterial von Kolonialbeamten und Privatleuten in ¿Kolonien unter der Peitsche¿ von Fritz Ferdinand Müller.
Während der gesamten deutschen Kolonialzeit nutzten die Kolonisten die Prügelstrafe zur Durchsetzung ihrer ökonomischen Interessen, sowie zur Herrschaftssicherung. Zur Legitimation der Prügel zogen die Kolonisten die ihrer Meinung nach sehr niedrige kulturelle Stufe und die Unfähigkeit zur Bildung einer modernen Zivilisation heran. Den Afrikanern war es nun, von der Besitznahme der deutschen Schutzgebiete an, vergönnt, sich vom weißen Mann durch Erziehung zur Arbeit zu einer höheren Kultur führen zulassen. Dabei war es nur logisch, dass die Eingeborenen nicht die gleichen Rechte und die gleichen Löhne erhielten.
Aber glaubten die Kolonialherren tatsächlich daran, den Afrikaner zu einer ¿höheren Kultur¿ zu führen? Oder bewirkte die Prügelstrafe genau das Gegenteil und führte zur Entfremdung, welche letztendlich in großen Aufständen mündeten?[...]Ziel dieser Arbeit soll es sein die rechtlichen Grundlagen, sowie die rechtliche Legitimation der Prügelstrafe aus damaliger Sicht zu beleuchten. Weiterhin werden die situationsbedingte Umsetzung der Prügelstrafe und ihre Folgen erörtert. Die Versuche von einzelnen Kolonialbeamten die Prügelstrafe in ihrer Maßlosigkeit zu beschränken, werden anhand der Statistiken über die Häufigkeit der Anwendung in den einzelnen deutschen Kolonien kommentiert.
Als Quellen diente für die Aufarbeitung der rechtlichen Situation ein kolonialjuristischer Beitrag des Rechtswissenschaftlers Harald Sippel. Sehr umfangreiches Material stand auch mit der ausführlichen Bearbeitung des Themas in ¿Prügelstrafe und Züchtigungsrecht in den deutschen Schutzgebieten Schwarzafrikas¿ durch Martin Schröder zur Verfügung. Für die Bewertung der Einstellungen der Kolonialbeamten und Kolonialpraktiker lieferte ¿Die Behandlung der Afrikanischen Neger¿ vom togolesischen Kolonialbeamten B. Herold, sowie zahlreiches gedrucktes Quellenmaterial von Kolonialbeamten und Privatleuten in ¿Kolonien unter der Peitsche¿ von Fritz Ferdinand Müller.
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - 1848, Kaiserreich, Imperialismus, Note: 1,3, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (München Universität der Bundeswehr - Neuere Geschichte), Veranstaltung: Deutscher Kolonialismus in Afrika, Sprache: Deutsch, Abstract: Obwohl die Prügelstrafe im Strafkatalog des Reichsrechts bereits seit der Mitte des 19. Jahrhunderts nicht mehr enthalten war und die Abschaffung als eine der Kulturerrungenschaften des Jahrhunderts angesehen wurde, erlebte sie in den deutschen Kolonien eine wahre ¿Blütezeit¿.
Während der gesamten deutschen Kolonialzeit nutzten die Kolonisten die Prügelstrafe zur Durchsetzung ihrer ökonomischen Interessen, sowie zur Herrschaftssicherung. Zur Legitimation der Prügel zogen die Kolonisten die ihrer Meinung nach sehr niedrige kulturelle Stufe und die Unfähigkeit zur Bildung einer modernen Zivilisation heran. Den Afrikanern war es nun, von der Besitznahme der deutschen Schutzgebiete an, vergönnt, sich vom weißen Mann durch Erziehung zur Arbeit zu einer höheren Kultur führen zulassen. Dabei war es nur logisch, dass die Eingeborenen nicht die gleichen Rechte und die gleichen Löhne erhielten.
Aber glaubten die Kolonialherren tatsächlich daran, den Afrikaner zu einer ¿höheren Kultur¿ zu führen? Oder bewirkte die Prügelstrafe genau das Gegenteil und führte zur Entfremdung, welche letztendlich in großen Aufständen mündeten?[...]Ziel dieser Arbeit soll es sein die rechtlichen Grundlagen, sowie die rechtliche Legitimation der Prügelstrafe aus damaliger Sicht zu beleuchten. Weiterhin werden die situationsbedingte Umsetzung der Prügelstrafe und ihre Folgen erörtert. Die Versuche von einzelnen Kolonialbeamten die Prügelstrafe in ihrer Maßlosigkeit zu beschränken, werden anhand der Statistiken über die Häufigkeit der Anwendung in den einzelnen deutschen Kolonien kommentiert.
Als Quellen diente für die Aufarbeitung der rechtlichen Situation ein kolonialjuristischer Beitrag des Rechtswissenschaftlers Harald Sippel. Sehr umfangreiches Material stand auch mit der ausführlichen Bearbeitung des Themas in ¿Prügelstrafe und Züchtigungsrecht in den deutschen Schutzgebieten Schwarzafrikas¿ durch Martin Schröder zur Verfügung. Für die Bewertung der Einstellungen der Kolonialbeamten und Kolonialpraktiker lieferte ¿Die Behandlung der Afrikanischen Neger¿ vom togolesischen Kolonialbeamten B. Herold, sowie zahlreiches gedrucktes Quellenmaterial von Kolonialbeamten und Privatleuten in ¿Kolonien unter der Peitsche¿ von Fritz Ferdinand Müller.
Während der gesamten deutschen Kolonialzeit nutzten die Kolonisten die Prügelstrafe zur Durchsetzung ihrer ökonomischen Interessen, sowie zur Herrschaftssicherung. Zur Legitimation der Prügel zogen die Kolonisten die ihrer Meinung nach sehr niedrige kulturelle Stufe und die Unfähigkeit zur Bildung einer modernen Zivilisation heran. Den Afrikanern war es nun, von der Besitznahme der deutschen Schutzgebiete an, vergönnt, sich vom weißen Mann durch Erziehung zur Arbeit zu einer höheren Kultur führen zulassen. Dabei war es nur logisch, dass die Eingeborenen nicht die gleichen Rechte und die gleichen Löhne erhielten.
Aber glaubten die Kolonialherren tatsächlich daran, den Afrikaner zu einer ¿höheren Kultur¿ zu führen? Oder bewirkte die Prügelstrafe genau das Gegenteil und führte zur Entfremdung, welche letztendlich in großen Aufständen mündeten?[...]Ziel dieser Arbeit soll es sein die rechtlichen Grundlagen, sowie die rechtliche Legitimation der Prügelstrafe aus damaliger Sicht zu beleuchten. Weiterhin werden die situationsbedingte Umsetzung der Prügelstrafe und ihre Folgen erörtert. Die Versuche von einzelnen Kolonialbeamten die Prügelstrafe in ihrer Maßlosigkeit zu beschränken, werden anhand der Statistiken über die Häufigkeit der Anwendung in den einzelnen deutschen Kolonien kommentiert.
Als Quellen diente für die Aufarbeitung der rechtlichen Situation ein kolonialjuristischer Beitrag des Rechtswissenschaftlers Harald Sippel. Sehr umfangreiches Material stand auch mit der ausführlichen Bearbeitung des Themas in ¿Prügelstrafe und Züchtigungsrecht in den deutschen Schutzgebieten Schwarzafrikas¿ durch Martin Schröder zur Verfügung. Für die Bewertung der Einstellungen der Kolonialbeamten und Kolonialpraktiker lieferte ¿Die Behandlung der Afrikanischen Neger¿ vom togolesischen Kolonialbeamten B. Herold, sowie zahlreiches gedrucktes Quellenmaterial von Kolonialbeamten und Privatleuten in ¿Kolonien unter der Peitsche¿ von Fritz Ferdinand Müller.
Details
Erscheinungsjahr: | 2007 |
---|---|
Fachbereich: | Regionalgeschichte |
Genre: | Geschichte |
Rubrik: | Geisteswissenschaften |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 24 S. |
ISBN-13: | 9783638870283 |
ISBN-10: | 3638870286 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Achilles, Robin |
Auflage: | 3. Auflage |
Hersteller: | GRIN Verlag |
Maße: | 210 x 148 x 3 mm |
Von/Mit: | Robin Achilles |
Erscheinungsdatum: | 04.12.2007 |
Gewicht: | 0,051 kg |
Details
Erscheinungsjahr: | 2007 |
---|---|
Fachbereich: | Regionalgeschichte |
Genre: | Geschichte |
Rubrik: | Geisteswissenschaften |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 24 S. |
ISBN-13: | 9783638870283 |
ISBN-10: | 3638870286 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Achilles, Robin |
Auflage: | 3. Auflage |
Hersteller: | GRIN Verlag |
Maße: | 210 x 148 x 3 mm |
Von/Mit: | Robin Achilles |
Erscheinungsdatum: | 04.12.2007 |
Gewicht: | 0,051 kg |
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