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Beschreibung
Verschenkt der Überlebende sein Vermögen zu Lebzeiten, so wird der Vertragserbe beim Erbvertrag über die
2287, 2288 BGB geschützt. In Rechtsprechung und Schrifttum werden diese Vorschriften ohne größeres Problembewusstsein auf das Berliner Testament übertragen. Im neueren Schrifttum finden sich vereinzelt kritische Stimmen. Diese stellen insbesondere das historische Fundament der herrschenden Meinung in Frage und bieten dem Autor Anlass, die Analogie einer umfassenden historischen Prüfung zu unterziehen.
Ausführungen zur Methode der Rechtsfortbildung, mit denen Philipp Sticherling die Bedeutung der historischen Gesetzesauslegung hervorhebt und sich zur subjektiven Auslegungstheorie bekennt, folgt ein Gang durch die Entstehungsgeschichte der Vorschriften über den Erbvertrag und das gemeinschaftliche Testament von den Römern und Germanen bis hin zum BGB. Im Vordergrund stehen hierbei die Bindungswirkungen beider Rechtsinstitute. Die historischen Ergebnisse stärken die herrschende Meinung und widerlegen die kritischen Stimmen jüngster Zeit.
Sticherling stellt dem Berliner Testament den Erbvertrag mit Rücktrittsvorbehalt an die Seite. Er kommt zu dem Ergebnis, dass nicht nur historische Argumente für eine Gleichbehandlung sprechen und ist der Ansicht, dass sich bei Wahl des richtigen Vergleichsobjekts kaum noch Unterschiede zeigen.
Schließlich geht der Autor über die herrschende Meinung hinaus, die die
2287, 2288 BGB erst nach dem Tod des Erstversterbenden analog anwenden will. Er schließt sich einer im Vordringen befindlichen Meinung an, wonach die
2287, 2288 BGB - unter bestimmten Umständen - Schenkungen zu Lebzeiten beider Ehegatten erfassen sollen. Er geht noch einen Schritt weiter und fordert unter Berücksichtigung der historischen Erkenntnisse eine generelle Anwendung der
2287, 2288 BGB zu Lebzeiten beider Ehegatten.
2287, 2288 BGB geschützt. In Rechtsprechung und Schrifttum werden diese Vorschriften ohne größeres Problembewusstsein auf das Berliner Testament übertragen. Im neueren Schrifttum finden sich vereinzelt kritische Stimmen. Diese stellen insbesondere das historische Fundament der herrschenden Meinung in Frage und bieten dem Autor Anlass, die Analogie einer umfassenden historischen Prüfung zu unterziehen.
Ausführungen zur Methode der Rechtsfortbildung, mit denen Philipp Sticherling die Bedeutung der historischen Gesetzesauslegung hervorhebt und sich zur subjektiven Auslegungstheorie bekennt, folgt ein Gang durch die Entstehungsgeschichte der Vorschriften über den Erbvertrag und das gemeinschaftliche Testament von den Römern und Germanen bis hin zum BGB. Im Vordergrund stehen hierbei die Bindungswirkungen beider Rechtsinstitute. Die historischen Ergebnisse stärken die herrschende Meinung und widerlegen die kritischen Stimmen jüngster Zeit.
Sticherling stellt dem Berliner Testament den Erbvertrag mit Rücktrittsvorbehalt an die Seite. Er kommt zu dem Ergebnis, dass nicht nur historische Argumente für eine Gleichbehandlung sprechen und ist der Ansicht, dass sich bei Wahl des richtigen Vergleichsobjekts kaum noch Unterschiede zeigen.
Schließlich geht der Autor über die herrschende Meinung hinaus, die die
2287, 2288 BGB erst nach dem Tod des Erstversterbenden analog anwenden will. Er schließt sich einer im Vordringen befindlichen Meinung an, wonach die
2287, 2288 BGB - unter bestimmten Umständen - Schenkungen zu Lebzeiten beider Ehegatten erfassen sollen. Er geht noch einen Schritt weiter und fordert unter Berücksichtigung der historischen Erkenntnisse eine generelle Anwendung der
2287, 2288 BGB zu Lebzeiten beider Ehegatten.
Verschenkt der Überlebende sein Vermögen zu Lebzeiten, so wird der Vertragserbe beim Erbvertrag über die
2287, 2288 BGB geschützt. In Rechtsprechung und Schrifttum werden diese Vorschriften ohne größeres Problembewusstsein auf das Berliner Testament übertragen. Im neueren Schrifttum finden sich vereinzelt kritische Stimmen. Diese stellen insbesondere das historische Fundament der herrschenden Meinung in Frage und bieten dem Autor Anlass, die Analogie einer umfassenden historischen Prüfung zu unterziehen.
Ausführungen zur Methode der Rechtsfortbildung, mit denen Philipp Sticherling die Bedeutung der historischen Gesetzesauslegung hervorhebt und sich zur subjektiven Auslegungstheorie bekennt, folgt ein Gang durch die Entstehungsgeschichte der Vorschriften über den Erbvertrag und das gemeinschaftliche Testament von den Römern und Germanen bis hin zum BGB. Im Vordergrund stehen hierbei die Bindungswirkungen beider Rechtsinstitute. Die historischen Ergebnisse stärken die herrschende Meinung und widerlegen die kritischen Stimmen jüngster Zeit.
Sticherling stellt dem Berliner Testament den Erbvertrag mit Rücktrittsvorbehalt an die Seite. Er kommt zu dem Ergebnis, dass nicht nur historische Argumente für eine Gleichbehandlung sprechen und ist der Ansicht, dass sich bei Wahl des richtigen Vergleichsobjekts kaum noch Unterschiede zeigen.
Schließlich geht der Autor über die herrschende Meinung hinaus, die die
2287, 2288 BGB erst nach dem Tod des Erstversterbenden analog anwenden will. Er schließt sich einer im Vordringen befindlichen Meinung an, wonach die
2287, 2288 BGB - unter bestimmten Umständen - Schenkungen zu Lebzeiten beider Ehegatten erfassen sollen. Er geht noch einen Schritt weiter und fordert unter Berücksichtigung der historischen Erkenntnisse eine generelle Anwendung der
2287, 2288 BGB zu Lebzeiten beider Ehegatten.
2287, 2288 BGB geschützt. In Rechtsprechung und Schrifttum werden diese Vorschriften ohne größeres Problembewusstsein auf das Berliner Testament übertragen. Im neueren Schrifttum finden sich vereinzelt kritische Stimmen. Diese stellen insbesondere das historische Fundament der herrschenden Meinung in Frage und bieten dem Autor Anlass, die Analogie einer umfassenden historischen Prüfung zu unterziehen.
Ausführungen zur Methode der Rechtsfortbildung, mit denen Philipp Sticherling die Bedeutung der historischen Gesetzesauslegung hervorhebt und sich zur subjektiven Auslegungstheorie bekennt, folgt ein Gang durch die Entstehungsgeschichte der Vorschriften über den Erbvertrag und das gemeinschaftliche Testament von den Römern und Germanen bis hin zum BGB. Im Vordergrund stehen hierbei die Bindungswirkungen beider Rechtsinstitute. Die historischen Ergebnisse stärken die herrschende Meinung und widerlegen die kritischen Stimmen jüngster Zeit.
Sticherling stellt dem Berliner Testament den Erbvertrag mit Rücktrittsvorbehalt an die Seite. Er kommt zu dem Ergebnis, dass nicht nur historische Argumente für eine Gleichbehandlung sprechen und ist der Ansicht, dass sich bei Wahl des richtigen Vergleichsobjekts kaum noch Unterschiede zeigen.
Schließlich geht der Autor über die herrschende Meinung hinaus, die die
2287, 2288 BGB erst nach dem Tod des Erstversterbenden analog anwenden will. Er schließt sich einer im Vordringen befindlichen Meinung an, wonach die
2287, 2288 BGB - unter bestimmten Umständen - Schenkungen zu Lebzeiten beider Ehegatten erfassen sollen. Er geht noch einen Schritt weiter und fordert unter Berücksichtigung der historischen Erkenntnisse eine generelle Anwendung der
2287, 2288 BGB zu Lebzeiten beider Ehegatten.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsübersicht: Einleitung - Methodentheoretischer Teil: A. Bedeutung der historischen Auslegung: Historische Auslegung - Historische Auslegung und objektiv-teleologische Kriterien - B. Voraussetzungen richterlicher Rechtsfortbildung - 1. Teil: Schenkungen nach dem Tod eines Ehegatten: A. Überblick über den derzeitigen Meinungsstand - B. Vorliegen einer Gesetzeslücke: Unvollständigkeit der Rechtsordnung. Exkurs: Richterrecht und Gewohnheitsrecht - Planwidrigkeit - C. Zusammenfassendes Ergebnis zum Teil 1 - 2. Teil: Annex. Schenkungen vor dem Tod eines Ehegatten: A. Überblick über den derzeitigen Meinungsstand - B. Stellungnahme - Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse in Thesen - Quellen- und Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis
Details
Erscheinungsjahr: | 2005 |
---|---|
Fachbereich: | BGB |
Genre: | Recht |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Titelzusatz: | Zur analogen Anwendbarkeit der 2287, 2288 BGB beim gemeinschaftlichen Testament. Zugleich ein Beitrag zur Entstehungsgeschichte der Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments im Bürgerlichen Gesetzbuch. |
Inhalt: | 191 S. |
ISBN-13: | 9783428118236 |
ISBN-10: | 3428118235 |
Sprache: | Deutsch |
Herstellernummer: | 11823 |
Autor: | Sticherling, Philipp |
Hersteller: | Duncker & Humblot |
Maße: | 235 x 167 x 9 mm |
Von/Mit: | Philipp Sticherling |
Erscheinungsdatum: | 20.12.2005 |
Gewicht: | 0,26 kg |
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsübersicht: Einleitung - Methodentheoretischer Teil: A. Bedeutung der historischen Auslegung: Historische Auslegung - Historische Auslegung und objektiv-teleologische Kriterien - B. Voraussetzungen richterlicher Rechtsfortbildung - 1. Teil: Schenkungen nach dem Tod eines Ehegatten: A. Überblick über den derzeitigen Meinungsstand - B. Vorliegen einer Gesetzeslücke: Unvollständigkeit der Rechtsordnung. Exkurs: Richterrecht und Gewohnheitsrecht - Planwidrigkeit - C. Zusammenfassendes Ergebnis zum Teil 1 - 2. Teil: Annex. Schenkungen vor dem Tod eines Ehegatten: A. Überblick über den derzeitigen Meinungsstand - B. Stellungnahme - Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse in Thesen - Quellen- und Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis
Details
Erscheinungsjahr: | 2005 |
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Fachbereich: | BGB |
Genre: | Recht |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Titelzusatz: | Zur analogen Anwendbarkeit der 2287, 2288 BGB beim gemeinschaftlichen Testament. Zugleich ein Beitrag zur Entstehungsgeschichte der Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments im Bürgerlichen Gesetzbuch. |
Inhalt: | 191 S. |
ISBN-13: | 9783428118236 |
ISBN-10: | 3428118235 |
Sprache: | Deutsch |
Herstellernummer: | 11823 |
Autor: | Sticherling, Philipp |
Hersteller: | Duncker & Humblot |
Maße: | 235 x 167 x 9 mm |
Von/Mit: | Philipp Sticherling |
Erscheinungsdatum: | 20.12.2005 |
Gewicht: | 0,26 kg |
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