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Beschreibung
Die demografische Entwicklung in Deutschland führt zu einem deutlichen Anstieg von alten Menschen in der Bevölkerung. Der medizinische Fortschritt, insbesondere auch die verbesserte Notfallversorgung, führt zu einer Hochaltrigkeit, die oft mit multipler Pathologie und entsprechendem Pflegebedarf und einer Umsiedelung in ein Pflegeheim einhergeht.
Kontrakturen sind ein häufig auftretendes Problem bei anhaltender Immobilität verschiedener Genese, insbesondere wenn diese mit Multipathologie einher geht.
Es wird gezeigt, dass Kontrakturen ein häufig auftretendes Problem bei Bewohnern von Pflegeheimen sind.
Kontrakturen gehen für die betroffenen Bewohner in der Regel mit Schmerzen, weiteren Mobilitätseinschränkungen und dem Verlust von Unabhängigkeit einher.
Die rechtliche Bedeutung der Kontrakturenprophylaxe leitet sich von der Qualitätsverantwortung ab, die die Träger der Pflegeeinrichtung haben, und die sich aus dem Sozialgesetzbuch XI herleitet. Insbesondere die §§ 112 und 113 SGB XI (2011) legen diese Verantwortung fest und verpflichten die Einrichtungsträger zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (Richter und Wipp 2010). Die Verpflichtung beinhaltet, Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchzuführen, ein Qualitätsmanagement zu unterhalten, Expertenstandards umzusetzen und an Qualitätsprüfungen mitzuwirken (ebenda, S. 8). Dabei liegt die Verantwortung der pflegerischen Qualitätssicherung nach SGB XI bei der Pflegedienstleitung (PDL) als verantwortlicher Pflegefachkraft mit entsprechender Fachaufsicht. Die Qualitätsprüfungen werden derzeit durch den MDK durchgeführt, können jedoch nach den geltenden Vereinbarungen auch durch andere Prüfinstanzen erfolgen. Einzelne Prüfinhalte beziehen sich auf Kontrakture (vgl. 1.1.) als Qualitätsmerkmal.
Pflege ist an den Defiziten des Bewohners orientiert. Rehabilitationsmöglichkeiten werden häufig nur unzureichend wahr- genommen. Unsichtbarkeit, Fragmentierung und Diskontinuität verstärken Abhängigkeit fördernde Pflege.
Es herrscht eine hohe Unsicherheit durch die zum Teil doch unkonkreten oder sogar widersprüchlichen Beschreibungen zur Kontrakturprophylaxe in der vorliegenden Pflegeliteratur besteht. Hinzu kommt, dass die beruflich Pflegenden den gesetzlichen Anforderungen und den Anforderungen der Qualitätsprüfungen genügen müssen, jedoch Defizite erkennbar sind. Fachwissen zu aktualisieren ermöglicht auch die Diskussion mit den anderen Akteuren rund um die Pflege und Versorgung von Bewohnern in Pflegeheimen.
Ausgehend von der Annahme, dass beruflich Pflegende den Bewohnern ein qualitativ hochwertiges Pflegeangebot machen wollen, zeigt sich, dass ein Bedarf an gesichertem Wissen zur Kontrakturprophylaxe besteht.
Daraus ergibt sich für die Frage: Genügen die in der Literatur beschriebenen Strategien den Ansprüchen?
Das führt zu der Forschungsfrage:
Welche Strategien sind geeignet, eine evidenzbasierte Kontrakturprophylaxe bei mobilitätseingeschränkten Bewohnern von Pflegeheimen durchzuführen?
Kontrakturen sind ein häufig auftretendes Problem bei anhaltender Immobilität verschiedener Genese, insbesondere wenn diese mit Multipathologie einher geht.
Es wird gezeigt, dass Kontrakturen ein häufig auftretendes Problem bei Bewohnern von Pflegeheimen sind.
Kontrakturen gehen für die betroffenen Bewohner in der Regel mit Schmerzen, weiteren Mobilitätseinschränkungen und dem Verlust von Unabhängigkeit einher.
Die rechtliche Bedeutung der Kontrakturenprophylaxe leitet sich von der Qualitätsverantwortung ab, die die Träger der Pflegeeinrichtung haben, und die sich aus dem Sozialgesetzbuch XI herleitet. Insbesondere die §§ 112 und 113 SGB XI (2011) legen diese Verantwortung fest und verpflichten die Einrichtungsträger zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (Richter und Wipp 2010). Die Verpflichtung beinhaltet, Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchzuführen, ein Qualitätsmanagement zu unterhalten, Expertenstandards umzusetzen und an Qualitätsprüfungen mitzuwirken (ebenda, S. 8). Dabei liegt die Verantwortung der pflegerischen Qualitätssicherung nach SGB XI bei der Pflegedienstleitung (PDL) als verantwortlicher Pflegefachkraft mit entsprechender Fachaufsicht. Die Qualitätsprüfungen werden derzeit durch den MDK durchgeführt, können jedoch nach den geltenden Vereinbarungen auch durch andere Prüfinstanzen erfolgen. Einzelne Prüfinhalte beziehen sich auf Kontrakture (vgl. 1.1.) als Qualitätsmerkmal.
Pflege ist an den Defiziten des Bewohners orientiert. Rehabilitationsmöglichkeiten werden häufig nur unzureichend wahr- genommen. Unsichtbarkeit, Fragmentierung und Diskontinuität verstärken Abhängigkeit fördernde Pflege.
Es herrscht eine hohe Unsicherheit durch die zum Teil doch unkonkreten oder sogar widersprüchlichen Beschreibungen zur Kontrakturprophylaxe in der vorliegenden Pflegeliteratur besteht. Hinzu kommt, dass die beruflich Pflegenden den gesetzlichen Anforderungen und den Anforderungen der Qualitätsprüfungen genügen müssen, jedoch Defizite erkennbar sind. Fachwissen zu aktualisieren ermöglicht auch die Diskussion mit den anderen Akteuren rund um die Pflege und Versorgung von Bewohnern in Pflegeheimen.
Ausgehend von der Annahme, dass beruflich Pflegende den Bewohnern ein qualitativ hochwertiges Pflegeangebot machen wollen, zeigt sich, dass ein Bedarf an gesichertem Wissen zur Kontrakturprophylaxe besteht.
Daraus ergibt sich für die Frage: Genügen die in der Literatur beschriebenen Strategien den Ansprüchen?
Das führt zu der Forschungsfrage:
Welche Strategien sind geeignet, eine evidenzbasierte Kontrakturprophylaxe bei mobilitätseingeschränkten Bewohnern von Pflegeheimen durchzuführen?
Die demografische Entwicklung in Deutschland führt zu einem deutlichen Anstieg von alten Menschen in der Bevölkerung. Der medizinische Fortschritt, insbesondere auch die verbesserte Notfallversorgung, führt zu einer Hochaltrigkeit, die oft mit multipler Pathologie und entsprechendem Pflegebedarf und einer Umsiedelung in ein Pflegeheim einhergeht.
Kontrakturen sind ein häufig auftretendes Problem bei anhaltender Immobilität verschiedener Genese, insbesondere wenn diese mit Multipathologie einher geht.
Es wird gezeigt, dass Kontrakturen ein häufig auftretendes Problem bei Bewohnern von Pflegeheimen sind.
Kontrakturen gehen für die betroffenen Bewohner in der Regel mit Schmerzen, weiteren Mobilitätseinschränkungen und dem Verlust von Unabhängigkeit einher.
Die rechtliche Bedeutung der Kontrakturenprophylaxe leitet sich von der Qualitätsverantwortung ab, die die Träger der Pflegeeinrichtung haben, und die sich aus dem Sozialgesetzbuch XI herleitet. Insbesondere die §§ 112 und 113 SGB XI (2011) legen diese Verantwortung fest und verpflichten die Einrichtungsträger zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (Richter und Wipp 2010). Die Verpflichtung beinhaltet, Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchzuführen, ein Qualitätsmanagement zu unterhalten, Expertenstandards umzusetzen und an Qualitätsprüfungen mitzuwirken (ebenda, S. 8). Dabei liegt die Verantwortung der pflegerischen Qualitätssicherung nach SGB XI bei der Pflegedienstleitung (PDL) als verantwortlicher Pflegefachkraft mit entsprechender Fachaufsicht. Die Qualitätsprüfungen werden derzeit durch den MDK durchgeführt, können jedoch nach den geltenden Vereinbarungen auch durch andere Prüfinstanzen erfolgen. Einzelne Prüfinhalte beziehen sich auf Kontrakture (vgl. 1.1.) als Qualitätsmerkmal.
Pflege ist an den Defiziten des Bewohners orientiert. Rehabilitationsmöglichkeiten werden häufig nur unzureichend wahr- genommen. Unsichtbarkeit, Fragmentierung und Diskontinuität verstärken Abhängigkeit fördernde Pflege.
Es herrscht eine hohe Unsicherheit durch die zum Teil doch unkonkreten oder sogar widersprüchlichen Beschreibungen zur Kontrakturprophylaxe in der vorliegenden Pflegeliteratur besteht. Hinzu kommt, dass die beruflich Pflegenden den gesetzlichen Anforderungen und den Anforderungen der Qualitätsprüfungen genügen müssen, jedoch Defizite erkennbar sind. Fachwissen zu aktualisieren ermöglicht auch die Diskussion mit den anderen Akteuren rund um die Pflege und Versorgung von Bewohnern in Pflegeheimen.
Ausgehend von der Annahme, dass beruflich Pflegende den Bewohnern ein qualitativ hochwertiges Pflegeangebot machen wollen, zeigt sich, dass ein Bedarf an gesichertem Wissen zur Kontrakturprophylaxe besteht.
Daraus ergibt sich für die Frage: Genügen die in der Literatur beschriebenen Strategien den Ansprüchen?
Das führt zu der Forschungsfrage:
Welche Strategien sind geeignet, eine evidenzbasierte Kontrakturprophylaxe bei mobilitätseingeschränkten Bewohnern von Pflegeheimen durchzuführen?
Kontrakturen sind ein häufig auftretendes Problem bei anhaltender Immobilität verschiedener Genese, insbesondere wenn diese mit Multipathologie einher geht.
Es wird gezeigt, dass Kontrakturen ein häufig auftretendes Problem bei Bewohnern von Pflegeheimen sind.
Kontrakturen gehen für die betroffenen Bewohner in der Regel mit Schmerzen, weiteren Mobilitätseinschränkungen und dem Verlust von Unabhängigkeit einher.
Die rechtliche Bedeutung der Kontrakturenprophylaxe leitet sich von der Qualitätsverantwortung ab, die die Träger der Pflegeeinrichtung haben, und die sich aus dem Sozialgesetzbuch XI herleitet. Insbesondere die §§ 112 und 113 SGB XI (2011) legen diese Verantwortung fest und verpflichten die Einrichtungsträger zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (Richter und Wipp 2010). Die Verpflichtung beinhaltet, Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchzuführen, ein Qualitätsmanagement zu unterhalten, Expertenstandards umzusetzen und an Qualitätsprüfungen mitzuwirken (ebenda, S. 8). Dabei liegt die Verantwortung der pflegerischen Qualitätssicherung nach SGB XI bei der Pflegedienstleitung (PDL) als verantwortlicher Pflegefachkraft mit entsprechender Fachaufsicht. Die Qualitätsprüfungen werden derzeit durch den MDK durchgeführt, können jedoch nach den geltenden Vereinbarungen auch durch andere Prüfinstanzen erfolgen. Einzelne Prüfinhalte beziehen sich auf Kontrakture (vgl. 1.1.) als Qualitätsmerkmal.
Pflege ist an den Defiziten des Bewohners orientiert. Rehabilitationsmöglichkeiten werden häufig nur unzureichend wahr- genommen. Unsichtbarkeit, Fragmentierung und Diskontinuität verstärken Abhängigkeit fördernde Pflege.
Es herrscht eine hohe Unsicherheit durch die zum Teil doch unkonkreten oder sogar widersprüchlichen Beschreibungen zur Kontrakturprophylaxe in der vorliegenden Pflegeliteratur besteht. Hinzu kommt, dass die beruflich Pflegenden den gesetzlichen Anforderungen und den Anforderungen der Qualitätsprüfungen genügen müssen, jedoch Defizite erkennbar sind. Fachwissen zu aktualisieren ermöglicht auch die Diskussion mit den anderen Akteuren rund um die Pflege und Versorgung von Bewohnern in Pflegeheimen.
Ausgehend von der Annahme, dass beruflich Pflegende den Bewohnern ein qualitativ hochwertiges Pflegeangebot machen wollen, zeigt sich, dass ein Bedarf an gesichertem Wissen zur Kontrakturprophylaxe besteht.
Daraus ergibt sich für die Frage: Genügen die in der Literatur beschriebenen Strategien den Ansprüchen?
Das führt zu der Forschungsfrage:
Welche Strategien sind geeignet, eine evidenzbasierte Kontrakturprophylaxe bei mobilitätseingeschränkten Bewohnern von Pflegeheimen durchzuführen?
Details
Erscheinungsjahr: | 2014 |
---|---|
Fachbereich: | Allgemeine Lexika |
Genre: | Medizin |
Rubrik: | Wissenschaften |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 76 S. |
ISBN-13: | 9783842894594 |
ISBN-10: | 3842894597 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Huhn, Siegfried |
Hersteller: | Diplomica Verlag |
Maße: | 220 x 155 x 6 mm |
Von/Mit: | Siegfried Huhn |
Erscheinungsdatum: | 24.04.2014 |
Gewicht: | 0,136 kg |
Details
Erscheinungsjahr: | 2014 |
---|---|
Fachbereich: | Allgemeine Lexika |
Genre: | Medizin |
Rubrik: | Wissenschaften |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 76 S. |
ISBN-13: | 9783842894594 |
ISBN-10: | 3842894597 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Huhn, Siegfried |
Hersteller: | Diplomica Verlag |
Maße: | 220 x 155 x 6 mm |
Von/Mit: | Siegfried Huhn |
Erscheinungsdatum: | 24.04.2014 |
Gewicht: | 0,136 kg |
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