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Beschreibung
Zum Werk
Am 1. Dezember 2021 tritt das neue Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) in Kraft. Mit dem TTDSG werden die bisher im TKG und TMG enthaltenen Bestimmungen zum Datenschutzrecht sowie die Umsetzung der Regelung zum Schutz der Privatsphäre in Endeinrichtungen in ein neues Gesetz zusammengeführt. Das TTDSG soll für mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zum Schutz der Privatsphäre im digitalen Bereich sorgen. Der Gesetzgeber greift hier aktuelle BGH-Rechtsprechung zum Einwilligungserfordernis bei Cookies ebenso auf wie zur Frage des digitalen Nachlasses. Das TTDSG ist ein Vorgriff auf die auf EU-Ebene noch nicht verfügbare ePrivacy-VO, welche die ePrivacy-RL ablösen soll. Erstmals werden Dienste zur Verwaltung von Einwilligungen gesetzlich etabliert.
Das Gesetz ist nicht nur für TK-Unternehmen, sondern für die gesamte Wirtschaft und Verwaltung relevant, und zwar immer dann, wenn Nutzerdaten im Zusammenhang mit Telemedien verarbeitet oder Informationen in der Endeinrichtung eines Nutzers gespeichert oder darauf zugegriffen wird. Es geht dabei nicht nur um Cookies, sondern auch um die Verwendung vergleichbarer Technologien. Betroffen sind neben vernetzten Fahrzeugen ggf. auch Industrie 4.0-Projekte, da es bei Informationen in einer Endeinrichtung des Nutzers nicht auf den Personenbezug der Information ankommt.
Vorteile auf einen Blick
Zielgruppe
Für betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte, Personalabteilungen, Betriebsräte, Marketingabteilungen, Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verbraucherschutzverbände, Datenschutzbehörden, Wissenschaft.
Am 1. Dezember 2021 tritt das neue Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) in Kraft. Mit dem TTDSG werden die bisher im TKG und TMG enthaltenen Bestimmungen zum Datenschutzrecht sowie die Umsetzung der Regelung zum Schutz der Privatsphäre in Endeinrichtungen in ein neues Gesetz zusammengeführt. Das TTDSG soll für mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zum Schutz der Privatsphäre im digitalen Bereich sorgen. Der Gesetzgeber greift hier aktuelle BGH-Rechtsprechung zum Einwilligungserfordernis bei Cookies ebenso auf wie zur Frage des digitalen Nachlasses. Das TTDSG ist ein Vorgriff auf die auf EU-Ebene noch nicht verfügbare ePrivacy-VO, welche die ePrivacy-RL ablösen soll. Erstmals werden Dienste zur Verwaltung von Einwilligungen gesetzlich etabliert.
Das Gesetz ist nicht nur für TK-Unternehmen, sondern für die gesamte Wirtschaft und Verwaltung relevant, und zwar immer dann, wenn Nutzerdaten im Zusammenhang mit Telemedien verarbeitet oder Informationen in der Endeinrichtung eines Nutzers gespeichert oder darauf zugegriffen wird. Es geht dabei nicht nur um Cookies, sondern auch um die Verwendung vergleichbarer Technologien. Betroffen sind neben vernetzten Fahrzeugen ggf. auch Industrie 4.0-Projekte, da es bei Informationen in einer Endeinrichtung des Nutzers nicht auf den Personenbezug der Information ankommt.
Vorteile auf einen Blick
- klare Systematik
- Konzentration auf das Wesentliche
- von Praktikern des Datenschutz-, TK- und Telemedienrechts
Zielgruppe
Für betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte, Personalabteilungen, Betriebsräte, Marketingabteilungen, Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verbraucherschutzverbände, Datenschutzbehörden, Wissenschaft.
Zum Werk
Am 1. Dezember 2021 tritt das neue Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) in Kraft. Mit dem TTDSG werden die bisher im TKG und TMG enthaltenen Bestimmungen zum Datenschutzrecht sowie die Umsetzung der Regelung zum Schutz der Privatsphäre in Endeinrichtungen in ein neues Gesetz zusammengeführt. Das TTDSG soll für mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zum Schutz der Privatsphäre im digitalen Bereich sorgen. Der Gesetzgeber greift hier aktuelle BGH-Rechtsprechung zum Einwilligungserfordernis bei Cookies ebenso auf wie zur Frage des digitalen Nachlasses. Das TTDSG ist ein Vorgriff auf die auf EU-Ebene noch nicht verfügbare ePrivacy-VO, welche die ePrivacy-RL ablösen soll. Erstmals werden Dienste zur Verwaltung von Einwilligungen gesetzlich etabliert.
Das Gesetz ist nicht nur für TK-Unternehmen, sondern für die gesamte Wirtschaft und Verwaltung relevant, und zwar immer dann, wenn Nutzerdaten im Zusammenhang mit Telemedien verarbeitet oder Informationen in der Endeinrichtung eines Nutzers gespeichert oder darauf zugegriffen wird. Es geht dabei nicht nur um Cookies, sondern auch um die Verwendung vergleichbarer Technologien. Betroffen sind neben vernetzten Fahrzeugen ggf. auch Industrie 4.0-Projekte, da es bei Informationen in einer Endeinrichtung des Nutzers nicht auf den Personenbezug der Information ankommt.
Vorteile auf einen Blick
Zielgruppe
Für betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte, Personalabteilungen, Betriebsräte, Marketingabteilungen, Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verbraucherschutzverbände, Datenschutzbehörden, Wissenschaft.
Am 1. Dezember 2021 tritt das neue Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) in Kraft. Mit dem TTDSG werden die bisher im TKG und TMG enthaltenen Bestimmungen zum Datenschutzrecht sowie die Umsetzung der Regelung zum Schutz der Privatsphäre in Endeinrichtungen in ein neues Gesetz zusammengeführt. Das TTDSG soll für mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zum Schutz der Privatsphäre im digitalen Bereich sorgen. Der Gesetzgeber greift hier aktuelle BGH-Rechtsprechung zum Einwilligungserfordernis bei Cookies ebenso auf wie zur Frage des digitalen Nachlasses. Das TTDSG ist ein Vorgriff auf die auf EU-Ebene noch nicht verfügbare ePrivacy-VO, welche die ePrivacy-RL ablösen soll. Erstmals werden Dienste zur Verwaltung von Einwilligungen gesetzlich etabliert.
Das Gesetz ist nicht nur für TK-Unternehmen, sondern für die gesamte Wirtschaft und Verwaltung relevant, und zwar immer dann, wenn Nutzerdaten im Zusammenhang mit Telemedien verarbeitet oder Informationen in der Endeinrichtung eines Nutzers gespeichert oder darauf zugegriffen wird. Es geht dabei nicht nur um Cookies, sondern auch um die Verwendung vergleichbarer Technologien. Betroffen sind neben vernetzten Fahrzeugen ggf. auch Industrie 4.0-Projekte, da es bei Informationen in einer Endeinrichtung des Nutzers nicht auf den Personenbezug der Information ankommt.
Vorteile auf einen Blick
- klare Systematik
- Konzentration auf das Wesentliche
- von Praktikern des Datenschutz-, TK- und Telemedienrechts
Zielgruppe
Für betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte, Personalabteilungen, Betriebsräte, Marketingabteilungen, Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verbraucherschutzverbände, Datenschutzbehörden, Wissenschaft.
Details
Erscheinungsjahr: | 2023 |
---|---|
Fachbereich: | Öffentliches Recht |
Genre: | Recht |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Buch |
Reihe: | Gelbe Erläuterungsbücher |
Inhalt: |
XXIII
387 S. |
ISBN-13: | 9783406783357 |
ISBN-10: | 340678335X |
Sprache: | Deutsch |
Einband: | Gebunden |
Redaktion: |
Gierschmann, Sibylle
Baumgartner, Ulrich |
Herausgeber: | Sibylle Gierschmann/Ulrich Baumgartner/Johannes Baumann u a |
Auflage: | Neuauflage |
Hersteller: |
C.H. Beck
Verlag C.H. Beck oHG |
Maße: | 200 x 142 x 27 mm |
Von/Mit: | Sibylle Gierschmann (u. a.) |
Erscheinungsdatum: | 09.03.2023 |
Gewicht: | 0,528 kg |
Details
Erscheinungsjahr: | 2023 |
---|---|
Fachbereich: | Öffentliches Recht |
Genre: | Recht |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Buch |
Reihe: | Gelbe Erläuterungsbücher |
Inhalt: |
XXIII
387 S. |
ISBN-13: | 9783406783357 |
ISBN-10: | 340678335X |
Sprache: | Deutsch |
Einband: | Gebunden |
Redaktion: |
Gierschmann, Sibylle
Baumgartner, Ulrich |
Herausgeber: | Sibylle Gierschmann/Ulrich Baumgartner/Johannes Baumann u a |
Auflage: | Neuauflage |
Hersteller: |
C.H. Beck
Verlag C.H. Beck oHG |
Maße: | 200 x 142 x 27 mm |
Von/Mit: | Sibylle Gierschmann (u. a.) |
Erscheinungsdatum: | 09.03.2023 |
Gewicht: | 0,528 kg |
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