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Beschreibung
Die Unternehmensbewertung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht ist vorrangig als Rechtsfrage zu qualifizieren. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 7. November 2006 (1 BvL 10/02) die bis dahin geltende ¿ und schon seit Jahrzehnten umstrittene ¿ Unternehmensbewertung im Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, eine rechtsformneutrale und am gemeinen Wert ausgerichtete gesetzliche Bewertungsgrundlage zu schaffen. Daraufhin hat der Gesetzgeber zum 1. Januar 2009 das Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht stark reformiert und versucht, dieses gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auszugestalten.
Das Erfordernis einer steuerjuristischen Auseinandersetzung mit dem Problem der Unternehmensbewertung im Erbschaftsteuerrecht hat spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 (1 BvL 21/12) nochmals ¿ insbesondere aus Sicht der steuerrechtlichen Beratung ¿ an Bedeutung gewonnen. Danach sind die Verschonungsregelungen zwingend zu beschränken, womit die vorgelagerte Bewertungsebene ganz erheblich an Bedeutung gewinnt. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es daher, dem de lege lata bestehenden Rechtsproblem ¿Unternehmensbewertung im Erbschaftsteuerrecht¿ eine geschlossene ¿rechtsrichtige¿ Auslegung gegenüberzustellen.
Das Erfordernis einer steuerjuristischen Auseinandersetzung mit dem Problem der Unternehmensbewertung im Erbschaftsteuerrecht hat spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 (1 BvL 21/12) nochmals ¿ insbesondere aus Sicht der steuerrechtlichen Beratung ¿ an Bedeutung gewonnen. Danach sind die Verschonungsregelungen zwingend zu beschränken, womit die vorgelagerte Bewertungsebene ganz erheblich an Bedeutung gewinnt. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es daher, dem de lege lata bestehenden Rechtsproblem ¿Unternehmensbewertung im Erbschaftsteuerrecht¿ eine geschlossene ¿rechtsrichtige¿ Auslegung gegenüberzustellen.
Die Unternehmensbewertung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht ist vorrangig als Rechtsfrage zu qualifizieren. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 7. November 2006 (1 BvL 10/02) die bis dahin geltende ¿ und schon seit Jahrzehnten umstrittene ¿ Unternehmensbewertung im Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, eine rechtsformneutrale und am gemeinen Wert ausgerichtete gesetzliche Bewertungsgrundlage zu schaffen. Daraufhin hat der Gesetzgeber zum 1. Januar 2009 das Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht stark reformiert und versucht, dieses gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auszugestalten.
Das Erfordernis einer steuerjuristischen Auseinandersetzung mit dem Problem der Unternehmensbewertung im Erbschaftsteuerrecht hat spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 (1 BvL 21/12) nochmals ¿ insbesondere aus Sicht der steuerrechtlichen Beratung ¿ an Bedeutung gewonnen. Danach sind die Verschonungsregelungen zwingend zu beschränken, womit die vorgelagerte Bewertungsebene ganz erheblich an Bedeutung gewinnt. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es daher, dem de lege lata bestehenden Rechtsproblem ¿Unternehmensbewertung im Erbschaftsteuerrecht¿ eine geschlossene ¿rechtsrichtige¿ Auslegung gegenüberzustellen.
Das Erfordernis einer steuerjuristischen Auseinandersetzung mit dem Problem der Unternehmensbewertung im Erbschaftsteuerrecht hat spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 (1 BvL 21/12) nochmals ¿ insbesondere aus Sicht der steuerrechtlichen Beratung ¿ an Bedeutung gewonnen. Danach sind die Verschonungsregelungen zwingend zu beschränken, womit die vorgelagerte Bewertungsebene ganz erheblich an Bedeutung gewinnt. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es daher, dem de lege lata bestehenden Rechtsproblem ¿Unternehmensbewertung im Erbschaftsteuerrecht¿ eine geschlossene ¿rechtsrichtige¿ Auslegung gegenüberzustellen.
Über den Autor
Karsten Lorenz studierte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und der Universidad de Salamanca bis 2011 Rechtswissenschaften (1. Staatsexamen/Dipl.-Jur.) und bis 2012 Volkswirtschaftslehre (Dipl.-Vw.). Anschließend war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg in Bonn tätig und schloss 2014 den Studiengang Unternehmensteuerrecht (LL.M.) an der Universität zu Köln ab. Seit Oktober 2014 ist er Rechtsreferendar im OLG-Bezirk Köln. Die Promotion zum Dr. iur. erfolgte 2015.
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil: Einleitung
A. Motivation des Themas
B. Ziel und Gang der Untersuchung
Zweiter Teil: Auslegungsrahmen der Unternehmensbewertung im Erbschaftsteuerrecht
A. Vorbemerkung
B. Historische Entwicklungslinien der erbschaftsteuerlichen Unternehmensbewertung
C. Relevanz und Erkenntnisstand der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre hinsichtlich der Unternehmensbewertung im Erbschaftsteuerrecht
Dritter Teil: Anwendung des Auslegungsrahmens: Analyse der Bewertungsnormen
A. Vorfrage: Ist das reformierte Bewertungsrecht "grundsätzlich"verfassungskonform?
B. Gewandelte Normsituation bei unverändertem Wortlaut: In den Verfassungsrang erhobene Bewertungsvorgabe "gemeiner Wert" i.S.d. § 9 Abs. 1 und 2 BewG und deren Einwirkung auf die übrigen Bewertungsnormen
C. Nichtberücksichtigung von Verfügungsbeschränkungen (§ 9 Abs. 3 BewG)
D. Wertermittlung gemäß § 11 BewG
E. Vereinfachtes Ertragswertverfahren (§§ 199 ff. BewG)
Zusammenfassung der Ergebnisse und Fazit
A. Motivation des Themas
B. Ziel und Gang der Untersuchung
Zweiter Teil: Auslegungsrahmen der Unternehmensbewertung im Erbschaftsteuerrecht
A. Vorbemerkung
B. Historische Entwicklungslinien der erbschaftsteuerlichen Unternehmensbewertung
C. Relevanz und Erkenntnisstand der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre hinsichtlich der Unternehmensbewertung im Erbschaftsteuerrecht
Dritter Teil: Anwendung des Auslegungsrahmens: Analyse der Bewertungsnormen
A. Vorfrage: Ist das reformierte Bewertungsrecht "grundsätzlich"verfassungskonform?
B. Gewandelte Normsituation bei unverändertem Wortlaut: In den Verfassungsrang erhobene Bewertungsvorgabe "gemeiner Wert" i.S.d. § 9 Abs. 1 und 2 BewG und deren Einwirkung auf die übrigen Bewertungsnormen
C. Nichtberücksichtigung von Verfügungsbeschränkungen (§ 9 Abs. 3 BewG)
D. Wertermittlung gemäß § 11 BewG
E. Vereinfachtes Ertragswertverfahren (§§ 199 ff. BewG)
Zusammenfassung der Ergebnisse und Fazit
Details
Erscheinungsjahr: | 2015 |
---|---|
Fachbereich: | BGB |
Genre: | Recht |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Reihe: | Rechtswissenschaft, Bd. 33 |
Inhalt: | 264 S. |
ISBN-13: | 9783844104295 |
ISBN-10: | 3844104291 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Lorenz, Karsten |
Hersteller: |
Josef Eul Verlag GmbH
Eul, Josef, Verlag GmbH Rechtswissenschaft, Bd. 33 |
Maße: | 210 x 148 x 17 mm |
Von/Mit: | Karsten Lorenz |
Erscheinungsdatum: | 23.11.2015 |
Gewicht: | 0,387 kg |
Über den Autor
Karsten Lorenz studierte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und der Universidad de Salamanca bis 2011 Rechtswissenschaften (1. Staatsexamen/Dipl.-Jur.) und bis 2012 Volkswirtschaftslehre (Dipl.-Vw.). Anschließend war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg in Bonn tätig und schloss 2014 den Studiengang Unternehmensteuerrecht (LL.M.) an der Universität zu Köln ab. Seit Oktober 2014 ist er Rechtsreferendar im OLG-Bezirk Köln. Die Promotion zum Dr. iur. erfolgte 2015.
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil: Einleitung
A. Motivation des Themas
B. Ziel und Gang der Untersuchung
Zweiter Teil: Auslegungsrahmen der Unternehmensbewertung im Erbschaftsteuerrecht
A. Vorbemerkung
B. Historische Entwicklungslinien der erbschaftsteuerlichen Unternehmensbewertung
C. Relevanz und Erkenntnisstand der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre hinsichtlich der Unternehmensbewertung im Erbschaftsteuerrecht
Dritter Teil: Anwendung des Auslegungsrahmens: Analyse der Bewertungsnormen
A. Vorfrage: Ist das reformierte Bewertungsrecht "grundsätzlich"verfassungskonform?
B. Gewandelte Normsituation bei unverändertem Wortlaut: In den Verfassungsrang erhobene Bewertungsvorgabe "gemeiner Wert" i.S.d. § 9 Abs. 1 und 2 BewG und deren Einwirkung auf die übrigen Bewertungsnormen
C. Nichtberücksichtigung von Verfügungsbeschränkungen (§ 9 Abs. 3 BewG)
D. Wertermittlung gemäß § 11 BewG
E. Vereinfachtes Ertragswertverfahren (§§ 199 ff. BewG)
Zusammenfassung der Ergebnisse und Fazit
A. Motivation des Themas
B. Ziel und Gang der Untersuchung
Zweiter Teil: Auslegungsrahmen der Unternehmensbewertung im Erbschaftsteuerrecht
A. Vorbemerkung
B. Historische Entwicklungslinien der erbschaftsteuerlichen Unternehmensbewertung
C. Relevanz und Erkenntnisstand der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre hinsichtlich der Unternehmensbewertung im Erbschaftsteuerrecht
Dritter Teil: Anwendung des Auslegungsrahmens: Analyse der Bewertungsnormen
A. Vorfrage: Ist das reformierte Bewertungsrecht "grundsätzlich"verfassungskonform?
B. Gewandelte Normsituation bei unverändertem Wortlaut: In den Verfassungsrang erhobene Bewertungsvorgabe "gemeiner Wert" i.S.d. § 9 Abs. 1 und 2 BewG und deren Einwirkung auf die übrigen Bewertungsnormen
C. Nichtberücksichtigung von Verfügungsbeschränkungen (§ 9 Abs. 3 BewG)
D. Wertermittlung gemäß § 11 BewG
E. Vereinfachtes Ertragswertverfahren (§§ 199 ff. BewG)
Zusammenfassung der Ergebnisse und Fazit
Details
Erscheinungsjahr: | 2015 |
---|---|
Fachbereich: | BGB |
Genre: | Recht |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Reihe: | Rechtswissenschaft, Bd. 33 |
Inhalt: | 264 S. |
ISBN-13: | 9783844104295 |
ISBN-10: | 3844104291 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Lorenz, Karsten |
Hersteller: |
Josef Eul Verlag GmbH
Eul, Josef, Verlag GmbH Rechtswissenschaft, Bd. 33 |
Maße: | 210 x 148 x 17 mm |
Von/Mit: | Karsten Lorenz |
Erscheinungsdatum: | 23.11.2015 |
Gewicht: | 0,387 kg |
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