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Beschreibung
Gegenstand der Arbeit ist die Rolle von Allgemeinwohlinteressen im Privatrecht. Der Autor legt am Beispiel der Regelungen der Rechtsscheinlehre dar, dass Allgemeinwohlinteressen insbesondere Bedeutung erlangen können, wenn es um die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der von privatrechtlichen Normen ausgehenden Belastungen (wie etwa des durch die
932 ff. BGB ausgelösten Eigentumsverlustes) geht. Hierzu führt er zunächst aus, weshalb Vorschriften wie die des gutgläubigen Erwerbs oder der Rechtsscheinvollmacht nicht als bloßer Interessenausgleich zwischen den unmittelbar betroffenen Privatrechtssubjekten verstanden werden können. Insbesondere der Schutz des Gutgläubigen vermag die mit ihnen verbundenen Rechtsfolgen nicht zu erklären. Die (weitestgehende) Verfassungsmäßigkeit der Rechtsscheinlehre folgt vielmehr daraus, dass ihre Regelungen in Form des Verkehrsinteresses maßgeblich der Verfolgung eines Allgemeinwohlinteresses dienen.
Im Zuge der so umschriebenen überindividuellen Rechtfertigung der Rechtsscheinlehre setzt sich Lars Leuschner ausführlich mit der verfassungsrechtlichen Bindung des Privatrechtsgesetzgebers auseinander. Hierbei erörtert er u. a. die Frage, in welchem Umfang dieser zur Verfolgung von Allgemeinwohlinteressen befugt ist. Daneben beleuchtet die Arbeit eingehend die ökonomischen Hintergründe des Verkehrsinteresses.
932 ff. BGB ausgelösten Eigentumsverlustes) geht. Hierzu führt er zunächst aus, weshalb Vorschriften wie die des gutgläubigen Erwerbs oder der Rechtsscheinvollmacht nicht als bloßer Interessenausgleich zwischen den unmittelbar betroffenen Privatrechtssubjekten verstanden werden können. Insbesondere der Schutz des Gutgläubigen vermag die mit ihnen verbundenen Rechtsfolgen nicht zu erklären. Die (weitestgehende) Verfassungsmäßigkeit der Rechtsscheinlehre folgt vielmehr daraus, dass ihre Regelungen in Form des Verkehrsinteresses maßgeblich der Verfolgung eines Allgemeinwohlinteresses dienen.
Im Zuge der so umschriebenen überindividuellen Rechtfertigung der Rechtsscheinlehre setzt sich Lars Leuschner ausführlich mit der verfassungsrechtlichen Bindung des Privatrechtsgesetzgebers auseinander. Hierbei erörtert er u. a. die Frage, in welchem Umfang dieser zur Verfolgung von Allgemeinwohlinteressen befugt ist. Daneben beleuchtet die Arbeit eingehend die ökonomischen Hintergründe des Verkehrsinteresses.
Gegenstand der Arbeit ist die Rolle von Allgemeinwohlinteressen im Privatrecht. Der Autor legt am Beispiel der Regelungen der Rechtsscheinlehre dar, dass Allgemeinwohlinteressen insbesondere Bedeutung erlangen können, wenn es um die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der von privatrechtlichen Normen ausgehenden Belastungen (wie etwa des durch die
932 ff. BGB ausgelösten Eigentumsverlustes) geht. Hierzu führt er zunächst aus, weshalb Vorschriften wie die des gutgläubigen Erwerbs oder der Rechtsscheinvollmacht nicht als bloßer Interessenausgleich zwischen den unmittelbar betroffenen Privatrechtssubjekten verstanden werden können. Insbesondere der Schutz des Gutgläubigen vermag die mit ihnen verbundenen Rechtsfolgen nicht zu erklären. Die (weitestgehende) Verfassungsmäßigkeit der Rechtsscheinlehre folgt vielmehr daraus, dass ihre Regelungen in Form des Verkehrsinteresses maßgeblich der Verfolgung eines Allgemeinwohlinteresses dienen.
Im Zuge der so umschriebenen überindividuellen Rechtfertigung der Rechtsscheinlehre setzt sich Lars Leuschner ausführlich mit der verfassungsrechtlichen Bindung des Privatrechtsgesetzgebers auseinander. Hierbei erörtert er u. a. die Frage, in welchem Umfang dieser zur Verfolgung von Allgemeinwohlinteressen befugt ist. Daneben beleuchtet die Arbeit eingehend die ökonomischen Hintergründe des Verkehrsinteresses.
932 ff. BGB ausgelösten Eigentumsverlustes) geht. Hierzu führt er zunächst aus, weshalb Vorschriften wie die des gutgläubigen Erwerbs oder der Rechtsscheinvollmacht nicht als bloßer Interessenausgleich zwischen den unmittelbar betroffenen Privatrechtssubjekten verstanden werden können. Insbesondere der Schutz des Gutgläubigen vermag die mit ihnen verbundenen Rechtsfolgen nicht zu erklären. Die (weitestgehende) Verfassungsmäßigkeit der Rechtsscheinlehre folgt vielmehr daraus, dass ihre Regelungen in Form des Verkehrsinteresses maßgeblich der Verfolgung eines Allgemeinwohlinteresses dienen.
Im Zuge der so umschriebenen überindividuellen Rechtfertigung der Rechtsscheinlehre setzt sich Lars Leuschner ausführlich mit der verfassungsrechtlichen Bindung des Privatrechtsgesetzgebers auseinander. Hierbei erörtert er u. a. die Frage, in welchem Umfang dieser zur Verfolgung von Allgemeinwohlinteressen befugt ist. Daneben beleuchtet die Arbeit eingehend die ökonomischen Hintergründe des Verkehrsinteresses.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung - 1. Die privatrechtliche Ausgangslage: Konkretisierung und Systematisierung des Untersuchungsgegenstands: Die verschiedenen Bestandteile der Rechtsscheinlehre. Charakteristika der Rechtsscheinlehre und ihre Abgrenzung zur Rechtsgeschäftslehre. Überblick über die tatbestandlichen Voraussetzungen der untersuchten Rechtsscheintatbestände. Zusammenfassung - Das Verkehrsinteresse: Das Verkehrsinteresse als Allgemeinwohlinteresse. Die grundsätzliche Möglichkeit der Verfolgung von Allgemeinwohlinteressen mit den Mitteln des Privatrechts. Der Inhalt des Verkehrsinteresses. Zusammenfassung - 2. Die verfassungsrechtliche Ausgangslage: Die verfassungsrechtliche Bindung des Privatrechtsgesetzgebers: Der Begriff der Drittwirkung. Die grundsätzliche Grundrechtsbindung des Privatrechtsgesetzgebers. Die Ausgestaltung der Grundrechtsbindung des Privatrechtsgesetzgebers. Zusammenfassung - Die betroffenen Grundrechte: Freiheitsrechte. Der allgemeine Gleichheitssatz. Zusammenfassung - 3. Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Regelungen der Rechtsscheinlehre
Details
Erscheinungsjahr: | 2005 |
---|---|
Fachbereich: | BGB |
Genre: | Recht |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Titelzusatz: | Zur Bedeutung von Allgemeinwohlinteressen bei der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung privatrechtlicher Regelungen am Beispiel der Rechtsscheinlehre. |
Inhalt: | 233 S. |
ISBN-13: | 9783428116614 |
ISBN-10: | 3428116615 |
Sprache: | Deutsch |
Herstellernummer: | 11661 |
Autor: | Leuschner, Lars |
Hersteller: | Duncker & Humblot |
Abbildungen: | 233 S. |
Maße: | 12 x 153 x 226 mm |
Von/Mit: | Lars Leuschner |
Erscheinungsdatum: | 29.04.2005 |
Gewicht: | 0,286 kg |
Inhaltsverzeichnis
Einleitung - 1. Die privatrechtliche Ausgangslage: Konkretisierung und Systematisierung des Untersuchungsgegenstands: Die verschiedenen Bestandteile der Rechtsscheinlehre. Charakteristika der Rechtsscheinlehre und ihre Abgrenzung zur Rechtsgeschäftslehre. Überblick über die tatbestandlichen Voraussetzungen der untersuchten Rechtsscheintatbestände. Zusammenfassung - Das Verkehrsinteresse: Das Verkehrsinteresse als Allgemeinwohlinteresse. Die grundsätzliche Möglichkeit der Verfolgung von Allgemeinwohlinteressen mit den Mitteln des Privatrechts. Der Inhalt des Verkehrsinteresses. Zusammenfassung - 2. Die verfassungsrechtliche Ausgangslage: Die verfassungsrechtliche Bindung des Privatrechtsgesetzgebers: Der Begriff der Drittwirkung. Die grundsätzliche Grundrechtsbindung des Privatrechtsgesetzgebers. Die Ausgestaltung der Grundrechtsbindung des Privatrechtsgesetzgebers. Zusammenfassung - Die betroffenen Grundrechte: Freiheitsrechte. Der allgemeine Gleichheitssatz. Zusammenfassung - 3. Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Regelungen der Rechtsscheinlehre
Details
Erscheinungsjahr: | 2005 |
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Fachbereich: | BGB |
Genre: | Recht |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Titelzusatz: | Zur Bedeutung von Allgemeinwohlinteressen bei der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung privatrechtlicher Regelungen am Beispiel der Rechtsscheinlehre. |
Inhalt: | 233 S. |
ISBN-13: | 9783428116614 |
ISBN-10: | 3428116615 |
Sprache: | Deutsch |
Herstellernummer: | 11661 |
Autor: | Leuschner, Lars |
Hersteller: | Duncker & Humblot |
Abbildungen: | 233 S. |
Maße: | 12 x 153 x 226 mm |
Von/Mit: | Lars Leuschner |
Erscheinungsdatum: | 29.04.2005 |
Gewicht: | 0,286 kg |
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